Seite:De Merian Mainz Trier Köln 048.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

daselbsten. So viel aber anbelangt die heilige Märtyrer / so in obgedachtem S. Paulini Stifft begraben / so seyn sie in den notis Freheri in Ausonii Mosel. fol. 126. seq. zulesen.

Was nun die Regierung dieser Statt (deren Innwohner freund- vnd frölich seyn) betrifft, So ist oben gesagt worden / daß sie vor Zeiten vber andere mächtige Stätt regiert hat: Vnd wie es mit solchem Regiment beschaffen gewesen / auß den angezogenen Scribenten zuersehen ist. Wie es aber folgends / als die Statt zum Christliche Glauben kommen / vnd einen Bischoff erlangt hat / mit dem Regiment allda / hergangen / das beschreibet obvermelter Kyriander (der gleichwol der Statt Syndicus gewesen / vnd derselben Recht / vnd Gerechtigkeiten / nach seinem Vermeynen / defendiert) weitläuffig / vnd thut gleich in seiner langen Vorrede / an Keyser Rudolphen den Andern / der Strittigkeit / zwischen dem Herrn Ertzbischoffen / vnnd der Statt; vnd was jeder Theil für Gerechtsame zuhaben vermeyne / gedencken; auch der Bürger Trangsal / vnnd Elend / mit einbringen; vnnd was von deß Mönchs Joan. Scheckmanni epitome, feu medulla gestorum Treverorum zuhalten / anzeigen. Wir wolten auß ihme nur etliche Sachen allhie erzehlen / Vnd weiln die Geschichten / so wir sonsten absonderlich zusetzen pflegen / in dieser Narration nicht wol alle sich von dem andern trennen lassen; solche zugleich auch / was sich / nämlich allein seidhero deß ersten Teutschen Keysers / Carls deß Grossen / Zeiten / allhie begeben / mit einmengen. Vnd sagt vnter anderm gedachter Kyriander, daß Trier / als das Haupt Belgicae Primae; bey Regierung deß jetzt besagten Keysers / in der Zahl der XXI. berühmbtesten Stätte deß gantzen Fränckischen Königreichs / so man Metropoles nennet; Vnd zur Zeit seines Sohns / Keysers Ludovici Pii; vnd dieses Sohns Lodovici Germanici, ein sehr stattlich / ehrliche / vnd edliste Statt gewesen; vnd daß dieselbe jederzeit ein freye Königliche / oder / wie man ins gemein / redet / ein Reichsstatt / so wol / als Cölln / Aach / vnd andere ihres gleichen / wie Trithemius de Origine Fraticorum, am Ende / bezeuge / geblieben seye. Anno 882. haben / am grünen Donnerstag / die Nordmannen diese Statt eingenommen / vnnd seyn die Innwohner theils entlauffen: folgends haben sie biß auff den Ostertag geruhet, vnnd da sie auffgebrochen / die Statt / vnd das herumb gelegene Land verbrant: Hernach / neben der Statt Remich an der Mosel / den Ertzbischoff von Trier Bertulphuin, vberwunden: Nach welcher Niderlag / sich Trier wider zu erholen angefangen; vnd sey nicht glaublich / daß die Mauren / Thürne / Thor / vnnd die Gebäw / so nach der alten Bawkunst / mit durch Kalck hart gemachten Mawerstein erbawet gewesen / verbronnen; weiln noch jetzt auß der alten Welt viel solcher Gebäw vbrig seyen; wie auch oben von der Mosel solcher Gebäw vbrig seyen; wie auch oben von der Moselbrück / S. Peters / vnd S. Simeons Kirch / vnd anderm / so stehen blieben / gesagt worden; darzu die Pfaltz in der Statt; vnd das Nonnen-Kloster zur Scheyer / oder Ohere / dessen in Anno 897. gedacht werde / können gethan werden. Folgends im Jahr 1009. hab diese Statt einen newen Schaden empfangen / als Adelbero das Bisthumb / nach Absterben Ludolphi, mit Gewalt eingenommen; daher Keyser Henricus II. die Pfaltz ein Zeitlang belägert; hernach aber Anno Christi 1019. Keyser Conradus Saliquus den sechsten Thurnier allhie gehalten haben solle. Anno 1044. hielte Keyser Henricus III. allda einen Reichstag. Henricus IV. der Keyser / hat Anno 1072. die Reliquien der Heiligen allhie zusammen gelesen / vnnd sie in Sachsen nach Hertzburg / gebracht. Keyser Lotharius hat einen Fürstentag da gehalten. Vnd also gehet er Kyriander, biß auff Keyser Friderichen den Ersten / durch; wie nämlich Trier / nach den Zeiten Caroli Magni, biß auff ihne Fridericum, seye regiert worden / in dem dreyzehenden Theil seiner Chronick / am 144. vnd folgenden Blättern; daselbst er auch anzeigt / wann vermuhtlich / vnd mit was Gelegenheit / die Ertzbischöffe in der Statt / einen Schultheiß anzusetzen / vnnd das Recht / Schöffen zu creiren / so sie jetzt haben / bekommen: Nach dem vorhin der Trierische Graff solchen Scultetum, als gleichsam seinen Vicarium, geordnet; die Statt aber ihre Bürgermeister / vnnd Raht / wie annoch / hatte. Vnd handelt er am 146. Blat / von dem angedeuten gewesenen Graffen zu Trier / vnd ihrem Ampt; Vnd sagt ferners / daß Henricus der Sechste / gedachten Keysers Friderici I. Sohn / Anno 1185. mit einem Kriegsheer hieher kommen / vmd daß es damaln nicht ohne Schaden der Bürger / vnnd Geistlichen / abgelauffen seye. Zu welcher Zeit dann das Collegium der Schöffen die Abgehende ersetzt / vnd solche der Schultheiß / als gleichsam der Praesident / bestätiget habe. Vnd seyen auch damals Zünfften / vnnd Brüderschafften allhie gewesen / so ihre Vorgesetzte / vnd Rechten / gehabt. Vnd finde sich bey vornehmen / vnnd alten Scribenten / daß der gröste Adel weit vmb Trier herumb / auß der Statt herkommen seye; vnnd haben nach ihnen noch viel Häuser in der Statt den Namen; wiewol theils Geschlecht nun abgangen; theils in der Nachbarschafft jetzt ihre Güter / oder Schlösser / so sie besitzen / haben. Die Herren Ertzbischöffe exerciren zu Trier merum et mixtum Imperium, vnnd straffen die Vbelthäter; haben auch noch der Zeit Macht / Müntz zuschlagen / als von alter Gewonheit / dessen man keinen Anfang wisse. Dem Ertzbischoff Cunoni von Falckenstein / habe die Statt / auff dem Platz daselbst / der Camphoff genannt / durch ihren Centenarium, oder Zentner / (so zu Cöllen der Diwaltrichter genannt wird) offentlich mit diesen gewöhnlichen Worten geschworen: Demselben Ertzbischoffen sein / vnd seines Stiffts Herscheid (dominatum) vnnd Recht zulassen / wie die von Alters her kommen / Beheltniß vnser Stede Freiheide / Rechts / vnnd Gewonheit / wie sie von Alters herkommen. Der besagte Ertzbischoff Cuno habe also balben die rechte Hand dem Scheffenmeister

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Colonia et al.. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1646, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Mainz_Trier_K%C3%B6ln_048.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)