seyn erledigt worden. Sihe Stumpf. lib. 5. c. 8. Nunmehr ist Sie in dem Schweitzerischen Bund / vnnd gibt weiter nichts zum Reich. Das vornehme Geschlecht der Herren Schobinger allhie / hat seinen Namen von dem nicht weit von der Statt / in deß Herrn Abbts Gebiet gelegnen Castell Schowingen; wie Goldastus berichtet. Es hat viel gelehrte Leuth vor Zeiten allhie gehabt / darunder Nodkerus, Radopertus, Tutilo, Hartmannus, Eccardus, Hermannus Contractus, Geroldus vnd andere / gewesen / wie dann noch deß Klosters herrliche Bibliothec wol zu sehen ist. Auß der Statt seyn neben andern Gelehrten / vnnd den vornehmen Varenbülerischen / Schobingerischen / Zoligkoferischen / etc. Geschlechten / auch herkommen Hieronymus Schurpff / vnd Joachimus Vadianus / oder von Watt. Die Aebbte allhie seyn vor Zeiten gar mächtig gewesen / also / daß / einmals / einer auß ihnen zu Straßburg mit tausendt Pferdten eingeritten ist. Er hat ein schöne Land- vnd Mannschafft in Ober vnnd Nider Turgäw. In der Graffschafft Tockenburg hat er das Halßgericht / vnd etliche Schlösser / mit Rent / Gülten / vnd Gerichten / aber die Mannschafft nicht dem Abbt gewärtig / sondern hat ein wenig Landrecht mit den 2. Orthen Schweitz vnd Glaris. Es gehören dem Abbt auch die 2. Stättlein Liechtensteig vnd Wyl.
Ligt im Thurthal / darinn die Lands-Räth versamblet / vnd die Hohengericht gehalten werden / da auch deß Abbts zu S. Gallen Vogt seine Wohnung hat: Sonsten aber in Burgerlichen Sachen wird das Stättlein durch einen Schultheissen vnd Rath regiert. Ist vor Zeiten eine Behausung deß Hofgesinds der Grafen von Tockenburg gewesen / wie dann gleich neben Liechtensteig / auff einem hohen Berg New-Tockenburg gelegen war.
Zu Ende deß Thurthals / da sich Turgöw erhebt / ein wenig von der Tur gelegen / allda der Abbt einen Fürstlichen Pallast / vnd seine Wohnung hat. Es lag / vor Zeiten / ein wenig ob Wyl / an der Tur / die Statt vnnd Schloß Schwartzenbach / so zu den Zeiten Käysers Alberti I. auff sein Zulassung / weiln stäts Vnruhe zwischen diesen beyden Stätten war / vom Abbt zu Sanct Gallen zerbrochen worden. Siehe Stumpfium in der Schweitzer Chronic / Munsterum in der Cosmographi / beyde der letzten Edition, Bruschium de Monaster. Germ. Jos. Simlorum de Rep. Helvet. vnd P. Bertium lib. 3. Commentar. rer. German. pag. 661. Vnd andere mehr / deren zwar theils / deß Herrn Abbts gewalt zu eng eingeschlossen / vnd deßwegen sich geirret haben. Es gehört auch dem Herrn Abbt zu S. Gallen / das Closter vnnd Schloß Rorschach / wie Crusius berichtet; dabey vnten / am BodenSee / der lustige Marcktfleck / gleiches Namens / eine starcke Meyl von S. Gallen ligt / gleichfalls dem Herrn Abbt zuständig: oberhalb dessen / vnd vnder Arben ein Meyl wegs / gleichsam in einer halben Insul / oder spitzigem / vnd in den Boden See herfür gehendem Horn / das Dorff vnd Schloß Romischhorn / oder Romishorn / gelegen ist.
Es ligt diese Statt zwar in der Savoischen Landschafft / Pais de Gee genant / an den Frantzösischen Grentzen: Weiln sie aber den Hertzog von Savoja für ihren Herren nicht erkennt: sondern / als ein freye Statt / mit den Zürichern / vnd Berneren / im Bund ist; als wird sie auch hieher vnter die Eydgnössische Bundstätte gezogen. Es ist aber Genff ein sehr alte Statt / die / von den Wachholdern / Genevra solle seyn genannt worden. C. Julius Caesar hat bey solcher die Bruck vber den Rhodan abgeworffen / vnnd von dem See / biß an den Berg Jura / einen Graben / vnd Mawer / 19000. Schritt lang / vnd 16. Schuh hoch gemacht / die Helvetier / so L. Cassium, einen Römischen Burgermeister / erschlagen / von der Frantzösischen Reyß abzuhalten / vnnd soll noch der grosse Thurn in der Insul bey der kleinern Statt / welche der Rhodanus macht / von seiner Zeit her vbrig seyn. Bey Regierung
Matthäus Merian: Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae. , Frankfurt am Main 1654, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Helvetiae,_Rhaetiae_et_Valesiae_070.png&oldid=- (Version vom 2.4.2020)