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Vnd ist man guter Hoffnung / wann der liebe Gott den Frieden wider bescheren wird / daß alles so verwüstet / zerfallen / verbrennet vnnd öde stehet / in kurtzem wider köndte auffgericht / verbessert / erbawet / besetzet vnd bevölckert werden.

Was das Regiment anbelangt / so hat im Teutschland der Römische Käyser sein Residentz / vnd diese Zeit Ihre Mayestät Ferdinandus dieses Namens der Dritte / ein geborner Ertz-Hertzog von Oesterreich / der Anno 1608. auff diese Welt / vnd Anno 1637. an die Käyserliche Regierung kommen ist. Die nechste Stell nach ihme machen die sieben Churfürsten / welche der Zeit / neben allerhöchstgedachter Käyserlichen Mayestät Ferdinando III. als Könige vnd Churfürsten in Böheimb / seyn Herr Anselmus Casimirus Ertz-Bischof zu Mäyntz / Philippus Christophorus Ertz-Bischoff zu Trier / Ferdinandus Ertz-Bischoff zu Cölln / Maximilianus Hertzog in Bayern / Joh. Georgius Hertzog zu Sachsen / vnd Fridericus Wilhelmus Marggraf zu Brandenburg. Auff welche folgen die Herren Ertz-Bischöffe zu Magdenburg / Saltzburg / Bremen / vnd Bisantz: Item viel Herren Bischöffe / Praelaten / Aebbte / Aebbtisin / vnd andere hohe deß Geistlichen Standes Personen. Auß den Weltlichen Ständen seyn die Herren Ertz-Hertzoge zu Oesterreich / Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / Hertzogen zu Sachsen / Marggraffen zu Brandeburg / sampt vielen andern vornehmen Hertzogen / Fürsten Graffen vnnd Herren. Vnd dann so seyn die Reichs-Stätte / deren auch ein ziembliche Anzahl.

Vnd ist der gröste Theil vom Teutschland heutiges Tags in zehen Crayse abgetheylet / als in den Oesterreichischen. 2. Burgundischen (dahin nicht allein die Niederländische Provintzen / sondern auch die Grafschafft Burgund / mit allen zugehörigen vnd eingeleibten Geist- vnd Weltlichen Fürstenthümern / Praelaturen / Dignitäten / Grafschafften / Frey- vnd Herrschafften; vnd also auch die Grafen von Nassaw / Breda / Egmond / Bergen / Horn / vnnd andere / gezogen werden.) 3. Chur-Rheinischen. 4. Ober-Sächsischen, 5, Fränckischen. 6. Bayrischen. 7. Schwäbischen. 8. Ober-Rheinischen (darzu auch der Hertzog von Lothringen gehöret / als der wegen etlicher Reichs-Lehen / Stimm / Stand vnd Session im Reich hat / vnd als ein Hertzog zu Lothringen ein Schutzverwandter deß Reichs ist.) 9. Westphälischen vnd 10. Nieder-Sächsischen. Von welchen vnd andern hieher gehörigen Sachen zu schreiben / vnser Vorhaben / wie oben auch angedeutet worden / nicht ist; Hat gleichwol etwas / ehe wir zu Beschreibung der Oerter / schreiten / vom Teutschland ins gemein / Eingangs gemeldet werden sollen.

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Matthäus Merian: Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae. , Frankfurt am Main 1654, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Helvetiae,_Rhaetiae_et_Valesiae_014.png&oldid=- (Version vom 9.3.2019)