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Theils sagen / die Maaß: Vnd von Mitternacht die Oost-See / vnd das Teutsche Meer. Deren Länge / zwischen Genff / vnd Königsperg in Preussen / bey die 200. vnd die Breite / zwischen Grevelingen / vnd den Vrsprung der Oder / (so oberhalb deß Stättleins Oder / in Mähren) und Weixel / (die nicht gar weit davon / aber allbereit in Schlesien / vnd Fürstenthum Teschen / ihren Bronnen haben /) auff die 174. Teutscher Meylen seyn sollen. So haben sich die alten Namen der Länder / vnd Völcker / meistentheils verlohren: Als da gewest seyn / die Vandali, vnd die jenige / so von ihnen herkommen / nemblich die Gothi, Longobardi, Eudoses, Suardones, Nuithones, Sidini, Caviones, Varini, Lemovii, vnd andere. 2. Die Ingaevones, vnnd die so von ihnen ihren Vrsprung gehabt / als die Fosi, Cimbri, Sitones, etc. 3. Istaevones, vnnd ihre Nachkommling / als die Bructeri, Angrivarii, Chamavi, Ansibarii, Dulgibini, Marsi, Sicambri, Ubii, Usipii, Tencteri, Juhones, Mattiaci, etc. 4. Hermiones, vnd die / so von ihnen herkommen / als die Hermunduri, Narisci, Cherusci, Chauci, Semnones, Quadi, Lygii, Osi, Marsigini, Burii, etc. 5. Die Peucini; oder Bastarnae, vnnd welche ihres Herkommens / als die Visburgii, Carpiani, Borani, etc. Die alle Vhralte streitbare Völcker Teutschen Namens / disseit Rheins / in Germania Magna, gewesen / vnd also in Gentes, vnd Nationes abgetheylet / vnnd wie hieoben zu sehen / offt etlich viel Nationes, vnter eine Gentem gezogen / vnd versamlet worden seyn; welcher Vnderscheyd auch / zu rechtem Verstand der alten Geographi, vnd Historien / vnd eygentlichen Vnderscheyd der Völcker vnnd Provincien / sonderlich wol vnd fleissig in Acht genommen werden muß. Vnd hatten ferners die Nationes, als zum Exempel die Longobarden / Cimbrer / Sicambrer / Hermundrer (der jetzigen Schwaben Vor-Eltern) vnd Boraner / ihre gewisse Gäw oder Gow / auff Sächsisch Börde / Anglo-Britannisch Schyr / oder Shire / vnnd zu Latein Pagi genant; davon das Frantzösische Wort Pays geblieben; In welcher Bedeutung dann / Pagus nicht heisset ein Dorff ohne Pforten vnnd Mauren / wie sonst eygentlich / sondern ein Bezirck / tractum, district, Marck / Gebiet / so wider vnterschiedliche Dörffer / Flecken / etc. vnter sich begreifft / also / daß dieselbe vnter den Pagis, die Pagi, oder Gäw aber / vnder den Provincien / oder einer jeden Nation Lande / waren: Vnd haben solche Pagi, vnd Gäw / ihre besondere Gemärckung vnnd Grentzen / vnd jedes seine vorgesetzte Beampte vnd Obrigkeiten / nemblich Graffen / etc. gehabt; die Innwohner aber vnnd Vnderthanen / sein Pagenses, Landsleuthe genannt worden.

Heutigs Tags wird das Obere / von dem Nidern Teutschland / oder den 17. Burgundischen Provincien / abgeschnitten / also / daß die Obern Teutschen an Geldern / vnd dem Land ob der Isel anfahen / vnnd herauff durch die Cöllnisch / Trierisch / Mäyntzisch Ertz-Bistumber / biß an das Wormbs- vnd Speyer-Göw / vnnd dann fürters den Rhein hinauff biß in die Eydgnoßschafft / vnd von dannen auff der andern Seiten deß Rheins / biß in Polen vnd Vngarn / etc. gehen. Da dann in solchem Begriff / jenseit Rheins / auch die alten Namen der Triboccorum, Nemetum, Vangionum, Eburonum, Tungrorum, vnd vieler anderer; So wol auch etlicher vber der Thonaw / nicht mehr in Vbung / sondern an ihrer statt newe Namen auffkommen seyn.

Vnd werden der Zeit folgende Länder zum rechten Teutschland gerechnet: Als 1. die Eydgnoßschafft mit ihren Confoederirten Landen vnd Orten / darinn man zwar nicht allenthalben Teutsch redet. 2. Das Elsaß / sampt andern Angrentzenden so darzu gerechnet werden. 3. Die Pfaltz am Rhein / sampt dem Hunßruck / vnd Westerreich. 4. Die Churfürstenthümber Mäyntz / Trier vnd Cölln / so viel darvon am Rheinstrom hinab gelegen / sampt dem Stifft Lüttich / etc. wiewol in solchem Bistumb wenig recht Teutsch der Zeit gered wird. 5. Schwaben sampt Zugehör / als dem Würtenbergerland / vnnd andern. 6. Francken. 7. Hessen sampt der Wetteraw / Graffschafft Waldegg / vnnd andern / so sonsten zu Hessen nicht gehörig seyn. 8. Westphalen / sampt dem Hertzogthumb Gülch / Cleve / Berg: Item dem Ertz-Stifft Bremen / den Graffschafften

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Matthäus Merian: Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae. , Frankfurt am Main 1654, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Helvetiae,_Rhaetiae_et_Valesiae_011.png&oldid=- (Version vom 9.3.2019)