Schlössern / Stätten / Zinsen / Lehen-Leuthen / Leibeygnen / vnd Gefällen / dem Ertzstifft Meyntz / vnd desselben Vorsteher Sifrido, geschenckt / vnd vbergeben / so sein Sohn König Heinrich / vnd hernach auch Papst Gregorius IX. bestättiget haben: so seind die Benedictiner Mönch nit allein vmb ihr Fürstenthumb kommen; sondern endlich vom Ertzbischoff dannen gantz vertrieben / vnd an ihrer statt Cistertzienser allda eingesetzt worden; wie davon beym Trithemio, in der Sponheimischen Chronic / weitläuffig zu lesen ist. Es seind gleichwol die Cistercienser zweymal von den Benedictinern mit Gewalt wider allda außgejagt worden / vnnd das Closter ein Zeitlang lähr gestanden; biß endlich andere Mönch / Praemonstrater Ordens / allda eingeführt worden / so aber den Fürstlichen vorigen Gewalt nicht mehr hatten. Es hat dieses Closter vor Zeiten einen gewaltigen Schatz gehabt / viel Gold / vnd Silber / bey dem Grab deß H. Nazarii, ihres Patronen / deßgleichen bey seinem Altar / so mit 4 silbern Taflen eingeschlossen war: Item einen gantz von purem Gold schweren vnd kunstreichen guldenen Kelch / sampt einer güldenen Paten; Item eim Purpurtuch / so groß / daß es den gantzen Chor bedeckt hat / mit Gold vnderstickt / welches ein Abbt schmeltzen lassen / vnd zum weltlichen verbraucht haben solle; vnd anders mehr. Es hat sieben Fahn: oder VollLehen / principalia beneficia, gehabt / so es verliehen. Als es nun / wie gemeldt / die Praemonstratenser inngehabt / vnd solches Closter / wie oben zu Eingang dieses Tractats von der Bergstraß gesagt worden / allbereyt von Meyntz auff die ChurPfaltz kommen war / so hat An. 1504. in dem Pfaltz-Bayrischen Krieg / der Landgraf auß Hessen diß Closter außgeplündert, folgents ist es auch Anno 1620. 21. vnd 22. in diesem Teutschen Krieg / gantz verderbt / vnd verbrennt worden / vnd hat / nach selbiger Zeit / ChurMeyntz das Closter / wie auch das gantze Ampt Starckenburg / wider eingenommen. Vnd obwoln nachmals Anno 32. von den Schwedischen solche Oerther wider einbekommen / vnd der Pfaltz restituirt worden; so hat doch selbige ChurMeyntz widerumb zu Handen gebracht / vnd besitzt sie noch der Zeit. Soll ein herrliche Bibliothec gehabt haben / so nachmals gehn Heydelberg kommen. Es ist von diesem Closter ein eygne Chronic vorhanden.
Ligt zwischen Meyntz / vnd Bingen /
von jedem Orth 2. Meilen / in dem pago
Navensi, Naw: oder Nahegöw. Es
vermeynen theils / daß dieser Nahm von den
Schwäbischen Anglis, oder Endlern / herkomme / welche
mit den Longobardern hiedurch nach Italia sollen
gezogen seyn; vnnd glauben die Inwohner
vestiglich / daß Keyser Carl der Grosse allhie gebohren
worden; wie dann er / vnnd sein Sohn / Ludovicus
Pius, auch bißweilen da Hoff gehalten haben;
wiewol Aventinus will / daß Er Carolus an dem Orth
auff diese Welt kommen seyn solle / da das Schloß
Carlsberg am Wirmsee / 3. Meilen oberhalb
Mönchen ligt; vnd daß Er hernach zu Ingelheim
erzogen worden: auch theils sagen / daß Lüttich seine
GeburtsStatt seye. Aber es ist von diesem allem
nichts gewisses. Es hat zwar da einen Königlichen
Pallast gehabt / so noch zu sehen / vnd der Saal
zu Ingelheim genant wird: Sind auch viel Reichstäg /
vnd Synodi allhie gehalten worden. Es hat
ingleichem höchstgedachter Keyser Carolus
Magnus allhie seinen Ritterlichen KriegsRath
gepflantzet / vnnd zu Beschirm: auch Mehrung deß
Reichs den Adel / pro praesidiariis militibus, allda
fundirt. Wie dann dieser Orth gleichsamb zum
Rhein / wie auch zum Hunesruck / ein stattlicher
Paß / vnd nahmhafftes Castrum Caesareum deß
ReichsFreyen Adels / mit gleichen Freyheiten / als
die Keyserliche Burg Friedberg begabet: Obwoln
es immerzu Streit zwischen besagter Burg / oder
Adelichem Collegio allhie / vnd der Pfaltz / welcher
die Statt gehörig / geben hat. Anno 1337. sind
allhie beym Thurnier deß Rheinischen Adels / 16.
Grafen / 34. Ritter / vnd 130. von Adel / erschienen.
Es ligt dieser Orth ein klein wenig an einer Höhe /
vnd hat ein frey Gesicht in das Rheingow / biß gen
Bingen hinab. Besihe von dieser Statt / vnd was
hieoben gesagt worden / Sebast. Munsterum, (so
alhie gebohren / vnd erzogen worden / vnd welcher
diesen Orth deß H. Röm. Reichs Thal / oder Grund /
heist / vnd sagt / daß es allda gegen Mentz zu / ein
Höhe / vnd auf solcher ein grosse Weite; vnd daß
Landgraf Wilhelm auß Hessen diese Statt vergeblich
Anno 1504 belagert habe; auch anderstwo anzeigt /
wie Ingelheim / mit Oppenheim / vnd Keyserslautern /
der Pfaltz versetzt worden) lib. 5. c. 161.
Freherum part. 2. Orig. Palat. c. 11. et in notis ad
Andlum p. 157. Aventinum lib. 4. Annal. Bojor.
Caspar Lerchen von Dürmstein de Ord. Equ. Germ.
in fundam. 1. Summar. 11. n. 83. vnd Limnaeum de
Iure publ. lib. 1. c. 5. pag. 24. Darzu / auß einer
geschriebnen Verzeichnuß / gethan werden kan; daß
die Inwohner allhie ihre Söhn gern Karle nennen:
daß der Saal / oder Königliche Pallast allda / ein
grossen Vmbfang habe / vnd mit Mauren / vnd
einem Graben gefaßt seye: daß die Conciha in S
Remigii deß Beichtigers Kirchen alhie gehalten
worden; vnd daß die Statt / seithero sie Richardus, der
von etlichen Churfürsten zum Keyser erwöhlt
worden / weil sie ihme nicht huldigen wollen / mit Fewer
verbrant / vnd sonsten grossen Schaden herumb
gethan / sich nicht recht wider hab erholen können / vnd
daher noch wenig sonderlichs übrig / so allhie zu
sehen were: Vnd dann / auß gedachtem Aventino,
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite XXIV. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_278.jpg&oldid=- (Version vom 1.11.2019)