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gegen Fritzlar / Waldeck / vnnd dem Stifft Cölln / in selbiges; wie auch das Waldeckische Gebürge. Das Hauß an sich selbst ist mit vielen feinen Gemächern / von Sälen / Mahlerey / vnd anderm / geziret: hat ein langen raumlichen Hoff / so theils zur Wonung / theils zur Viehezucht / so an diesem Ort sehr stattlich / getheilt ist; wiewol solche Gebäwe / wie auch das Dorff / vom Brande An. 1640. ziemlich Schaden gelitten. Zu nächst an dem Hause / wie auch hin vnd wider am Holtze / hat es sehr schöne / vnd viel nutzbahre Teiche; daher es ein sehr lustiges Oertlein / vnnd zum kleinen Waidwerck vberauß bequem; zumalen hinder dem darzu gehörigen Gehöltze / an dem hohen Mosenberge hinauß / ein sehr weites gleiches hohes Feld (dessen / ausser dem Altenfeld beym Hauß Boyneburg / keines dergleichen im Lande auff der Höhe ligend seyn solle) auff welchem eine sehr lustige Hatze / als auch fast mitten im Lande / vnnd hat schier das gantze Außsehen vber die Fulda / Schwalm / Eder / vnd theils Diemelstrom. Diese höhe / oder Gefilde / wird mit einem eigenen Nahmen die Wolffsplatte genennet.


Homberg an der Ohm.


Ist ein Stättlein im Ober-Fürstenthumb Hessen / ein Meyl wegs von vnd gegen der Chur Mäyntzischen Statt vnnd Schloß Amöneburg / disseits deß Wassers der Ohm gelegen / wohero es auch den Beynamen vnd Vnderschied vor andern Hombergen (deren eins vor der Höhe / das ander in Nider Hessen gelegen) vberkommen hat. Wie oder wann dieses Stättlein erbawet worden / hat man keine gewisse Nachrichtung. In der Kirchen alldar findet sich in einem erniedrigten steinern Bogen / so sich nach dem Chor zeucht / die Jahrzahl M.CCC.LXIV. Aber obig der kleinen Thür gegen der Vndergassen das Jar 1491. Dahero zu muthmassen / daß das mittelste Theil der Kirchen zwischen dem Thurn vnnd Chor selbiger Zeit auffgebawet worden; aber nicht das Chor. In dieser Kirchen haben die Adeliche von Weiters / welche sonsten auff deme zu nechst gelegenen Hauß von Weltershausen wonhafft / ihr Begräbnuß von Alters hergebracht. Auch befindet sich darinnen zweyer vom Adel Monumenta, so in Vor-Jahren diesem Orths zu Amptmännern verordnet gewesen; deren der eine Caspar von Berlepsch / so dieses Ampt Pfandsweiß eingehabt / im Jahr 1539. den 2. Julij von einem Bawren von Eringshausen erschlagen worden; der ander aber Ludwig von Boineburg genandt den 26. Februarij 1568. zu Harhausen / wohin er mit den seinigen geflehet gewesen / an der Pest gestorben / wie jenes Grabschrifft in Choro templi, vnd dieses Epitaphium bey der hindern Kirchthür / allda er in einem gantzen Küriß / beneben seinem offenen Wapenhelm außgehawen / darzeigt. Das Schloß ligt lustig obig vnnd an der Statt in seiner eygnen Ringmawer / doch daß die Stattmawer sich zu beyden Seiten daran schleußt. Der Thurn selbigen Hauses / weil er einen breiten Vmbgang vnd zimblichen ferrnen Prospect hat / wird zum Wachten anjetzo gebraucht. Die Wohnbehausung / welche die Amptleuthe vnnd Renntmeister besitzen / ist / wie auß alten Documentis erscheinet / in Vorjahren ein Geistlich Ordenshauß gewesen / worinnen TempelHerren gewohnet haben; welcher Orden / wie bekand / wegen ihres vbermässigen Prachts vnd Hochmuths / auch erwachsenden grossen Reichthumbs vmbs Jahr 1311. außgetilget worden. Das Rathhauß ist im Jahr 1539. auff dem Marckt erbawet worden / auff deme bey der Vhr vor diesem verschiedene Kunststück zusehen gewesen / als ein Mann obig bey dem Vhrzeiger / welcher / so offt es geschlagen / gepfiffen / beneben einem Haan / so gekräet / welche aber im Jahr 1612. abkommen. Im Jahr 1554. haben Landgraff Philipsen Fürstl. Gn. durch eine Fürstliche Subscription vnd Sigill dieses Stättlein mit 2. freyen JahrMärckten privilegirt / zu dessen Häg- vnd Anzeigung auff die hierzu bestimpte gewöhnliche Zeit / ein fliegende Fahn / wie solches auch zu Marpurg / vnnd bey andern Städten bräuchlich ist / vom Rathhauß außgestecket wird.

Diese Statt hat auch eine Vorstatt / die Newstatt genandt / in deren zwo verfallene Pforten / deren die eine die Tranckpforth / die ander die Georgenpfort heisset / stehen. Vor dieser Vorstatt haben die Juden ein Begräbnuß / worvon sie Jährlichen etwas Zinß / so dann von jedem Verstorben

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 93. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_135.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)