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hiemit cedirt / eingeraumbt vnnd vberlieffert haben / die Niedere Graffschafft Catzenelenbogen / mit allen ihren Hoheiten / Rechten / Gerechtigkeiten / Pässen / Vestungen / Schlössern / Stätten / Aemptern / Dörffern / Lehen / Pfandt / Mannschafften / Höfen / Gütern / Zehenden / Gefällen / vnnd in Summa mit allen Inn- vnnd Zugehörungen / ersucht vnnd vnersucht / genannt vnd vnbenannt / gantz vnnd zumahl nichts / als allein den dritten Theil an dem Rhein-Zoll zu S. Goar / vnnd Varts-Pfenning zu Poppart / vnd was zum Rheinzollschliessen von Alters gehörig (wie hierunden gemeldet) außgenommen: Also daß zu ewigen Tagen / so lang die Fürstliche Hessen-Darmstattische Lini vnerloschen ist / Wir Landgraff Wilhelm / vnsere Erben / Nachkommen / vnnd vnsere gantze Hessen-Casselische Lini / keine Ansprach / oder Forderung / vnder gantz keinem Schein / wie der auch immer bewandt seyn möchte / an die Nidere Graffschaft Catzenelenbogen / vnd an alle oder einige ihre Ein- vnnd Zugehörungen haben sollen / etc.

An. 1647. haben die Hessen-Casselische / vnder ihrem General / Caspar Cornelius von Mortaigni, erstlich die obgemeldte Catz / gegen Rheinfels vber / mit beding erobert; hernach Rheinfels selber belagert; da dann den 30. Junij / Alten Cal. dem gedachten von Mortaigni (der hiebevor der Cron Schweden gedienet) der Lincke Fuß abgeschossen worden; davon Er hernach den 8. 18. Julij gestorben; als zuvor diese Vestung Rheinfels / von Hessen Darmstatt / gutwillig abgetretten worden / vnd den 4. 14. diß / die Darmstättische außgezogen seyn: Es gehören jetzt S. Goar / vnnd Rheinfels / sampt der Nider-Graffschafft Catzenelenbogen / Herrn Landgraff Ernsten / der Casselischen Lini.


Gewershausen /


Oder Goarshausen / vnnd in der Rotenburgischen Saals Verzeichnuß Guarshausen / ligt gegen obgedachtem S. Gewer / oder Goar / vber / auch am Vfer deß Rheins / vnnd vber solchem Stättlein / auff einem hohen Felsen / das obged. Schloß New-Catzenelenbogen / welches von den Einwohnern die Catz genennet wird / vnnd im Jahr 1393. erbawet worden ist. Neben diesem Hauß ist der Rhein sehr schmal / vnd tieff; hat auch etliche gefährliche Wirbel; daher dafür gehalten wird / daß er viel Wasser daselbsten verliere. Vber diesem Schloß / den Rhein auffwarts / ligt die Lorley / ein gäher löcherichter Felß / so einen natürlichen fast starcken Widerhall gibet; darbey die vorüberreysende mit Trompeten / Schiessen / vnd ruffen / viel Kurtzweil vben.


Giessen.


Diese Statt ligt im Obern-Fürstenthum Hessen / 6. Meyl von Franckfurt / vnd 3. von Marpurg. Es saget Abraham Saur / in parvo Theatro Urbium, daß Giessen vor Zeiten ein kleines Dorff / Dewungen genant / gewesen / so in einem Sumpff gelegen: Vnnd weil das Regenwasser hauffenweiß dahin geflossen / so sey es Giessen genant worden. Wann vnnd zu welcher Zeit aber man ein Statt allhier erbawet / das ist vnbewust: Jedoch hält man darfür / daß schon zu S. Elisabethae Zeiten da eine Statt gewest seye / weil LandGraff Otto im Jahr 1325. ihr Privilegien ertheylet / daß die / so in den Vorstätten daselbst wohnen / eben solche Burgerliche Freyheiten haben sollen / als die / so in den Ringmawren wohnen. Darauß erscheinet / daß es ein feine verwahrte Statt gewesen; wie dann auch auß den alten Gemäwren deß Orhts Gelegenheit abzunehmen; vnd hat ohn Zweiffel auch mit den Benachbarten Streit gehabt. Es wird von Trithemio gedacht einer Statt zu den Giessen / welche von einem ErtzBischoff zu Mäyntz eingenommen worden wie auß ihm referirt Sethus Calvisius in Chronol. edit. tert. pag. 1038. welches sich auch befindet in Annalib. Augustae Trevirorum Wilh. Kyriandri part. 15. da er schreibt / daß A. 1327. (Calvisio setzt 1320.) Ertzbischoff Balduin. zu Trier / dem Ertzbischoff Matthiae zu Mäyntz Hülff gethan / die Statt zu den Giessen zu erobern. Ob nun dieses Giessen in Hessen / oder ein anders seye / kan man nicht rathen / weil nicht da stehet / wo der Ort gelegen. Dörffte aber wol dieser Ort gewesen seyn / welcher wegen seiner Situation hat können Widerstand gnug thun. Welches auch daher bestärckt wird / daß noch verschiedene alte Brieffe gefunden werden / darinn die Stat Giessen zu den Gissen genant wird.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 75. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_107.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)