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Felsen erbauet / darzu eine besondere Grafschafft / die Graffschaft Keichen genannt / gehörig ist. Vnd hat solche Burg in seiner Bewahrung ein Burggraff / welcher auß dem darzu gehörigen Adel (so zu Fridberg eine besondere Cantzley hat) erwöhlet wird. Es erlegt wegen dieser Burg die Ritterschaft ihre Contribution / neben den Ritterschafften am Rhein / vnd in der Wetteraw / darbey sie auch Anno 1577. seyn gelassen worden. Aber der Statt Friedberg Reichs Anschlag ist Monatlich 12. zu Fuß / oder 48. Gülden / vnd zu Vnderhaltung deß Cammer-Gerichts zu Speyer / nach dem erhöchten Anschlag 54. fl. 10. Kr. 5. Heller / Jährlich. Es hat gleichwol jederweilen zwischen der Burg vnnd der Statt / deß Stands / etc. halber / Streit geben; Davon der Author deß Berichts deß Heil. Reichs Statt Friedberg Stand / Regalien / etc. betreffend / der Statt das Wort thut; hingegen hat die Käyserliche Burg besagten Bericht nunmehr auch wiederlegen / vnd solche Refutation vor wenig Jahren in offenen Truck kommen lassen: So können auch Herr Caspar Lerch von Dürmstein / de 0rdine Equestri Germanico, in fund. 2. summ. 135. so die Burg vertritt / vnnd andere / gelesen werden: Vnd wird ein Vnpartheyischer diesen Streit / zwischen der Adelichen Burg / vnd der Statt / ob nemlich diese ein vnmittelbarer Standt deß Reichs / oder aber besagter Burg Burggraffen / vnnd selbigen Ganerben / vnderworffen seye? auß den getruckten der Statt Privilegien (die auch Limnaeus lib. 7. de Jure publ. cap. 17. num. 4. seqq. setzet) vnd obigen Schrifften erkennen können. Siehe auch Christoph. Besoldum de Civitat. Imper. p. 5. vnnd Wehnerum in pract. observ. pag. 197. daß sie nemlich mit der Reichs-Behd begnadet / ihre Krieg zu bestellen / die Landstrassen mit dem Gleyd zu versehen / Zoll / Mahlgelt / Weggelt / Bruck-Marck-Huffgelt zu erheben / Ordnung / vnnd Satzung zu machen / zu straffen / die Regimenter / vnd Aembter zu bestellen / Rath vnnd Gericht zu halten / Privilegia, vnd Immunitates zu geben / befreyet ist. Im Christmonat deß 1631. Jahrs / ward dieses Friedberg / drey Meylen von Franckfurt / vnd 3. von Giessen gelegen / Statt vnd Burg / von den Schwedischen eingenommen / vnd hat hernach von beyden kriegenden Theilen viel außgestanden. Als auch die Weymarische / nemblich die hiebevor von Hertzog Bernharden zu Sachsen commandirt / aber hernach in Frantzösische Dienste getrettene Regimenter / das veste Hauß Braunfelß / Geelhausen / Vrb / vnd Büdingen erobert / so kam den 10. 20. Januarij Anno 1640. Statt / vnd Burg / Friedberg in ihren Gewalt: Aber noch in selbigem 40. Jahr / den ersten Christmonats / New. Cal. eroberten die Kayser- vnd Bäyrischen / beydes wiederumb durch Accord; welchen Herr Gottfried Huyn / Graf von Geleen / vnnd zu Wachtendonck / etc. auff Käyserischer; vnd auff der andern Seyten / Johann Latomus / gewester Commendant / vnderschrieben haben; vnd ist darauff den 3. Decemb. der Außzug geschehen.

Dieweil H. M. Johann Philip Götzen Glückwünschungs Predig / wegen deß erlangten Reichs-Friedens / allhie / in der Käyserl. Burgk / im Julio Anno 1650. gehalten / vnd von Ihme / Herrn Wolffgang Adolphen von Carben / zu Staden / Burggraven: Item beyden Herren Baumeistern / vnd den samptlichen Regiments-Burgkmannen der Keys. vnd deß H. Reichs Burgk Friedberg / etc. dedicirt / vnd zu Giessen in 4. gedruckt / herauß kommen: Als hab ich folgendes herauß ziehen / vnnd hieher bringen wollen. Der schreibet nun / vnder anderm / p. 48. also: Anno 1309. hat nach Abgang deß letzten Graven zu Kaychen / Keyser Henricus VII. als welchem solche anheim gefallen / neben den Churfürsten deß Reichs / die löbliche Burgkmanne / mit solcher Graffschafft genädigst belehnt / investirt / vnnd confirmiret / auch successu temporis, die Römische Keyser / mit vielen herrlichen Privilegiis, deren Sie noch mit grossem Lob geniessen / begabet / etc. Vnd in der Dedication sagt Er neben anderm auch folgendes: An. Christi 1620. den 14. Tag Decembris St. Vet. Sind erstlich die Spannische Kriegsvölcker / vnderm Commando eines Graven von Nider-Isenburg / hier eingezogen. Auff die kam Anno 21. den 21. Septembr. Rittmeister Oppermondt. Den 22. Octobr. selbigen Jahrs / ward der Span. Don Albero

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 61. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_089.jpg&oldid=- (Version vom 27.5.2018)