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cap. 19. et lib. 3. cap. 5. Sind also die Catti vnnd Hassi, oder Catten / Hatten / vnnd Hassen / oder Hessen / ein Volck gewesen / vnnd ist dahero vnnoth / daß man die Hessen auß Preussen / Curland / dem Obern-Teutschland / oder anderswo herführe / wie theils thun / vnnd sie in der Alten Cattenland setze; so sie doch stäts darin gewohnet / vnnd eben die rechten Catten jederzeit gewest seyn / welche den Römern so viel zu schaffen gegeben haben.

Es ist fast schwer vnnd mühesam / die rechte alte Gräntzen der Catten / auß den alten Historicis, Cosmographis vnnd Geographis beständig auffzusuchen / vnd dieselbigen / wie sie von Alters benendt worden / mit den jetztbräuchlichen zu conferiren, vnd sonderlich / weil von etlichen Scribenten auß Vnerfahrenheit deß rechten alten Sitzes der Cattorum so zweiffelhafftige vnnd vngewisse Dinge hiervon statuirt werden. Es seynd die Dinge nicht allein von wegen der Veränderung vngewiß / sondern auch weil die Scrib. selber so vngleiche Meynungen vorbringen / welche von einerley Sachen nit einerley Bericht erstatten / wie der Griechisch Scrib. Strabo vorlängst geklagt. Wann wir nach dem rechten Sitz der Alten Catten bey den alten Scribenten forschen / befindet sich gleichwol / daß kaum von einem Volck die Termini so einhellig / als von den Cattis gesetzt werden; vmb welches willen dann billich sich zuverwundern / warumb Franciscus Irenicus statuirt, daß der Cattorum kein Vestigium mehr zufinden Von Auffgang setzen die Alten Visurgim et Vierram, (Weser vnnd Werra) vnnd die daselbst angrentzende Berge; da jetzo der Hoeheberg (bey welchem die Schlacht zwischen den Hermundern vnnd Catten beschehen) Rachelberg / Gebingk / Heynich vnnd Burselberg: Hinder diesen Bergen vnd Flüssen die Tubantes, Gandrinos vnnd Cattuarios (welches jetzo die Eyßfelder) da noch drey Dörffer; nemblich Kirch-Gandern / Ober- vnnd Nider-Gandern ligen / vnd das Land zu Göttingen / biß an Brackenberg vnd biß gegen Lippoldsberg seynd. Hinder welchen Völckern dann die Cherusci, Hartzländer / Bructeri vnd Cauci ihre Sitz gehabt / vnd erscheinet also / daß die Cherusci vnd Cauci, mit den Catten (wie viel wollen) niemahls gegräntzet haben / sondern durch die Tubantes, Gandrinos vnd Cattuarios von ihnen abgetheilet gewesen. Vnd dieweil die Hermunduri, welches jetzo die Thüringer sind / ihre Gräntz nach den Catten zu biß an den Hörselberg bey Eysenach / dannen auff die Werra erstrecket / so ist man gewiß / was die Catten vor limites vnnd Grentze / gegen Auffgang der Sonnen / das ist / nach dem Land zu Thüringen / Eyßfeld vnnd Sachsen / gehabt; nemblich die Weser mit ihren beyligenden Bergen / Gehöltzen / vnnd den obgenandten Völckern. Gegen Mittag hatten die Catten die Fosos, welches Schopperus vnnd andere auff die im Fürstenthumb Henneberg / Buchen vnd Francken / deuten: Cluverius aber die Sachsen darunder verstehet / es weren dann / zweyerley Fosi gewesen. Folgends die Montes Abnobios, in welchem Circk / Saltzungen / Breitungen / Rockenstuhl / Fulda / Newhoff / Steckelberg / Schlüchter / Büdingen / Gellhausen / Hanaw / Bergen / Ortenberg biß an den Speßhart vnnd Kintzing biß in Mayn / gelegen. Nach Nidergang beschreiben die Historici, daß daselbst der Catten angräntzende Völcker die Vsipii vnd Vsipetes, vnnd der Rhein seyen / welches man jetzo vor die Rheingawer achtet / vnnd darneben die Mattiacos fontes, darvon Plinius lib. 31. cap. 2. schreibt / vnd Leonhardus Fuchsius vor die Brunnen zu Wißbaden hält. Daselbst in der nähe sol von Alters Mattium der Cattorum Häuptorth gelegen seyn / vnd die Brunnen davon den Namen bekommen. Es ist aber jetzo kein einige Anzeigung daselbst / ohn daß ein Orth Mattmell genennt / deß Orths noch vbrig soll blieben sein / (sonsten ist ein Dorff bey Gudensperg / Namens Metz:) Dieweil aber Beatus Rhenanus schleusset / daß Catzenelenbogen den Namen von den Cattis vnd Meliboco her habe (wie wir droben gehöret) vnnd demselben andere zutretten / kan man fast nicht anderst schliessen / dann daß die Rheingawer / Catzenelenboger biß an Rhein / vnd folgends die Innwohner gegen Coblentz vber die Löhn herauff biß in die Dill vnter die Cattos gehören. Gegen Mitternacht thun sich herfür die Montes Obnobii, jetzt das Hessisch Gebürg genandt / Angrivaria, Chamauni vnd gantz Westphalen

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_010.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)