1459. von Pio II. Pont. erhaltenes Privilegium, sich Hertzog in Francken hat schreiben wollen / daß er endlich / auff Friderici III. Imp. Befelch / denselben Titul hat müssen fahren lassen. Biß hieher Doctor Wurffbain. Was aber hiebey / wegen deß obernannten Käysers Cunradi III. Sohn / Hertzog Friederichs in Schwaben und Francken / so Anno 1168. ohne Mannliche Leibs-Erben gestorben: und sonsten auch / guter Meynung (dann irren Menschlich ist) zu erinnern wäre / das findet sich in der Beschreibung Rotenburg an der Tauber / unsers vorhin gedruckten Textes der Topographiae Franconiae fol. 37. a. und bey andern. Sonsten sagt Ehrngedachter Herr Doctor Wurffbain in dem 6. Theil der erwehnten 3. Relation, am 196. Blat / daß man dem Bischoff von Würtzburg / den Titel Francken / der gleichwol allzeit in dem Reichs-Abschied de Anno 1654. demselben gegeben wird / ) strittig mache. Und schreibet Limnaeus, in addit. ad lib. 3. de J. publ. p. 325. tom. 4. also: Non solùm Marchiones Brandeburgenses; verùm etiam Moguntinus, Saxo, et Bambergensis, Herbipolensis titulum Ducis Franconiae oppugnant. Siehe obberührten unsern Text / oder die vorhin gedruckte Beschreibung der Stadt und Bisthumbs Würtzburg. Es hat der Herr Bischoff / wegen unterschiedlicher Güter / auch unterschiedliche Reichs-Anschläg. Wegen deß Bisthumbs Würtzburg / gibt er alle Monat / einfach / 45. zu Roß / und 208. zu Fuß / oder an Geld / 1372. fl. und zu Unterhaltung deß Cammer-Gerichts / Jährlich ordinariè 250. fl. und / cum augmento, 416. fl. 42. Kreutzer 2. Heller / (den Thaler zu 69. Kr. gerechnet;) wie ich solches einsmals / in einer geschriebenen Verzeichnuß aller deß H. Römischen Reichs Ständen / was ein jeder zu seiner Angebühr / zu der Käyserlichen Majest. Cammer-Gericht ordinariè, et cum augmento, Jährlich geben muß / gelesen; die Anno 1576. Doctor Johann Vest / Käyserlicher Fiscal / im Augusto, also zusammen getragen haben solle. Sonsten hat Herr Doctor Wilhelm Beckers / in seiner synopsi Juris Imperii Romano-Germanici auch die Gebühr zum hochgedachten Cammer-Gericht / Anno 1567. verordnet; nemlich den alten / und erhöchten Anschlag. Ferner gibt hochgedachter Herr Bischoff wegen der deß Jahrs 1604. von der Stadt Schweinfurt / bekommenen zweyer fürnehmen / und bey Schweinfurt gelegenen Reichs-Dörffer / Gochsheim / und Senfeld / oder Sendenfeld (so / wie Doctor Wurffbain / in obangezogener 3. Relation 6. Theil / pag. 199. berichtet / vor viel hundert Jahren bey dem Heiligen Römischen Reich / ohne alle Mittel bestanden) 5. Mann zu Fuß / oder 20. Gulden Monatlich / so an der wolgedachten Stadt Anschlag abgehen. Werden / ohne zweiffel / die Mayndörffer seyn; deren in der Nürnbergischen Repartition de Anno 1650. gedacht wird. Item / wegen seines Antheils an Henneberg Romhilden; davon oben im Eingang dieses Anhangs: Item / wegen Raigelsperg / oder Reichelsperg; davon auch oben / in selbigen Orts Beschreibung. Es hat auch dieses Stifft / wegen der Probstey Chomberg vorhin geben / 1. zu Roß / und 1. zu Fuß: nach dem aber solches / contra Fiscalem, in puncto exemptionis, obsiget / ist dieser Anschlag gefallen. Siehe / im übrigen / Wehnerum, in pract. J. Observat. p. m. 251. Und so viel / für dißmal / von diesem hohen Stifft. Was das S. Jacobs-Closter in Würtzburg anbelangt / so ist der erste Abbt in solchem S. Macarius, vorhin ein Mönch zu Regenspurg / gewesen / der Anno 1153. gestorben / und auß Irrland; wie auch der vierte Abbt / Gregorius, kommen ist. Johannes Trithemius, der auff die letzte auch allda Abbt / und begraben worden / hat eine eigne Chronick von diesem Closter hinterlassen. Nachedem Anno 1631. der König auß Schweden Stadt / und Schloß erobert / hat hernach Anno 34. den 11. Octobris, der Obriste Hans Götz / die Stadt überrumpelt / und die Schwedische Guarnison darinn mehrertheils niedergemacht. Aber / das Schloß hat sich noch lang gehalten / biß nachdem solches 14. Wochen blocquirt, und belagert gewesen / auch Mangel an Holtz darinn erschienen / und die Pest unter den Soldaten eingerissen / dasselbe endlich den 6. Januarii / folgenden 35. Jahrs / der junge Graff von Thurn / mit Accord übergeben hat; und der Schwedischen Außzug den 8. diß geschehen ist.
Bey Rosenberg ein Dorff.
Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 117. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_166.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)