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Bapst war. Es hat aber folgends der Ertz-Bischoff Fromhildus Anno 1340. erhalten / daß ihme / von dem Teutschen Orden / die Stadt Riga ist restituirt worden. Und dieses / was bißher von Riga vermeldet worden / hat man auß unterschiedlichen Autorn zunehmen / für gut angesehen: Darzu man noch die neulichste nachfolgende Geschichten thun kan; Als / daß Anno 1523. wegen veränderter Religion / allereley Unruhe alhie sich angesponnen / davon Chytraeus lib. 10. et seqq. Saxon. zu lesen: Item / daß die Stadt ihren Ertz-Bischoff / Marggraff Wilhelmen zu Brandenburg / den sie 17. gantzer Jahr außgeschlossen gehabt / Anno 1547. wieder zu ihrem Herrn angenommen / und ihme / wie auch dem Jodoco von Rek / des Ordens-Meisters Coadjutorn, offentlich geschworen / und gehuldigt / und den Ertz-Bischofflichen Pallast an der Duna / und der Domherren Häuser / sampt dem Einkommen in der Stadt / deren sie / die Stadt / nun gantzer 24. Jahr sich bemächtigt / mit dieser Condition, und Anhang / daß die Päbstliche Religion / oder Kirchen-Gebräuch / weder in den Dom / noch anderen der Stadt Kirchen / wieder eingeführt werden solten / völlig restituirt. Es hat zwar Käyser Carolus V. zuvor der Stadt / weil sie die Römisch-Catholische Religion bey ihnen abgeschaft / und die Mönche außgejagt / mit der Acht getrohet: Aber die von Riga haben es nicht geachtet / und sollen gesagt haben / ehe er in Liffland komme / werde seine Reuterey müd und abgemattet seyn; und so er ein grosses Kriegsvolck mit sich bringe / werde solches von Hunger vernichtet; komm er aber mit wenigem Volck / so könne er leicht überwunden werden; wie auß Thuano, Hermannus Latherus lib. 3. de Censu, cap. 24. p. 1099. schreibet. Als nun / wie vorgemeldt / der Ertz-Bischoff / und die Domherren / ihrer Häuser / und vorigen Einkommens / in der Stadt frölich wieder geniessen thäten / so ist gleich / im folgenden Sommer / auß Unvorsichtigkeit / ein Feur entstanden / dardurch der gedachte Dom / und selbiger prächtige Thurn / wie auch des Ertzbischoffs / und der Domherren Häuser fast alle / sampt vielen Bürgerlichen Gebäuen / erbärmlich zu grund gangen seynd; wie vorgedachter Chytraeus l. 16. Sax. fol. 417. berichtet. Hans Regkman in der Lübekischen Chronick meldet von diesem Brande also: In dem 1547. Jahr verbrandt in Riga die Domkirchen / und Thürne / und Häuser / und Scheuren / allda der Eere inlag: Waren über die 200. Scheuren / und 45. Häuser / daß grosser Schad geschach. An. 1563. den 4. Hornung / ist obgedachter Ertz-Bischoff Wilhelm zu Riga gestorben / und in der Thumkirchen daselbsten begraben worden. Der Coadjutor dieses Ertzstiffts / Hertzog Christoff zu Meklenburg / correspondirte mit Schweden / wider Polen / ward aber / noch dieses Jahr / darüber gefangen / und von den Polen (denen sich das Ertzstifft den 28. Novembris Ann. 1561. auß Forcht für dem Moscowiter / freywillig zuvor untergeben hatte /) sechs Jahr lang gefänglich gehalten / biß er Anno 1569. sich solches Ertzstiffts verziehen / und ihme darauff / in dem Polnischen Reisch-Tag zu Lublin / wieder nach Teutschland zu reisen verstattet worden ist. Ward also dieses Teutsche Ertzstifft / (in welches der Neue Atlas Jansonii Kokenhauß / oder Kakenhusen / Uxul / Lenvard / Kreuburg / Landen / Sesvegen / Schamborg / Serben / Conemburg ein Schloß mit einer Stadt / Salis / Vansel / Dalen / Jeucel / Treyden / Smilten ein Schloß / und Sancel: Item die Adeliche Häuser / Nochrosen / Rosemberg / Mayan / Pierkiel / Roppe / Nabbe / Elner / und Bersen / rechnet) umbs Jahr 1566. zu weltlichen Sachen angewendet / und den Adelichen Dom-Herren ihre Pfründen zu Lehen gemacht. Siehe Neugebauern lib. 8. histor. Polon. pag. 600. seq. und Lundorp. lib. 4. Contin. Sleidan. pag. 521. Welcher letzte auch lib. 33. pag. 889. seqq. der Stadt Riga privilegia setzet; die zwar noch Anno 1567. vom Käyser Maximiliano II. im Reichs-Abschiede / seine / und deß Heil. Reichs Stadt genandt wird; sich aber Anno 1581. gantz an König Steffan in Polen ergeben / der darauff das folgende Jahr selbst hieher kommen ist / unnd den Inwohnern den vorigen Muth ziemlich genommen hat. Dieweil er aber auch in dem Geistlichen Stande Aenderung vorgenommen / und

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_522.png&oldid=- (Version vom 28.11.2016)