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Und fülle meinem Juncker die Kaste /
Ich gebe dem Pastor die Pflicht /
Und weiß von Gott / und seinem Worte / nicht.

Salomon Henning / Fürstl. Churländischer Rath / und Kirchen-Visitator, in seiner Liffländisch-Churländischen Anno 1594. zu Leipzig in fol. gedruckter Chronick / schreibet also: Liffland streckt sich nach der Länge / neben dem Meer / über 4. tausend Stadia, und ist zum wenigsten 1300. breit. Umbher wohnen Preussen / Lithauer / und Reussen. Hat diese Völcker / und Länder / Estiam Lettiam, und Churland / so unterschieden / so wol an Sitten / als an der Spraachen seynd. In Schlössern / und Städten / reden sie am meisten die Sächsische / oder Teutsche; in Estia aber ihr alte und zum theil Schwedische Spraach. Vor 400. Jahren ist diß Land / durch Hülff der Stadt Bremen / und fürnemlich deß Teutschen Ordens / zum Christlichen Glauben gebracht; aber endlich Anno 1561. vom Gothardo Ketlero, dem König in Polen (da er erst sein Orden resignirt / das Creutz / die Sigel / die Brieff / und Privilegia der Käyser / und Bäpst / die Schlüssel der Stadt und Schloß Riga / dem König zugestellt hat) mit aller Gerechtigkeit übergeben worden / der ihn alsobald darnach zum Hertzog in Churland / und Semigallia erklärt. Diß Land hat viel Wald / ist gar eben / hat keine Berg / und wird von vielen Wassern befeuchtet / ist meistentheil (im Jahr 1590.) ungebaut / jedoch hat es fruchtbare Aecker; ist reich an Fischen / und Wildprät / und kompt daher Wachs / Asche / dürr und fliessend Bech / so man sonst Ther nennet: hat Rocken in grosser Anzahl. Venda ligt in der Mitte deß gantzen Landes. Ann. 1501. hat Herr Walther von Plettenberg / Teutscher Ordens-Meister in Liffland / dem Moscowiter / in einer gehaltenen Feldschlacht / darin fast in die 40. tausend der Reussen / auff der Wallstatt todt geblieben / obgesieget; daher ein Anstand auff 50. Jahr gemacht worden. Dieses Moscowiters Sohn / Großfürst Iwan Waßilowiz / hat unterdessen Gelegenheit gesucht / wie er sich nach desselben Anstands-Endung / an Lifland machen möchte. Anno 1556. gieng der Krieg an / zwischen dem Ertzbischoff zu Riga / und dem Heermeister / Heinrich von Galen; an dessen statt / als er gestorben / Wilhelm Fürstenberg Meister worden / so den innerlichen Krieg beygelegt; darauff der Moscowitische angangen; und ist der Großfürst Anno 1558. den 22. Januarij / da eingefallen / hat das Stifft Dörpt und Fürstenthum Wyrland / biß an die Narva / mit rauben / morden und brennen / durchstreiffet / und ist wieder nach Iwanogrod / über die Narvische Becken / seinem Lande zugezogen. Anno 1559. ist er wieder in die 130. tausend starck in Liffland kommen / und darin schröcklich gehauset. Und ist darauff diese edle Provintz also zerrissen worden / daß Moscau den vornehmsten / und fast besten Theil an Fürstenthum Wyrland / Vellin / Marienburg / dem gantzen Stifft Dörpt / und was zu denselbigen gewaltigen Gebiethern gehörig / biß an das Ertzstifft Riga: den andern vornehmsten Theil / als Stadt und Schloß Reval / Padies / Borckholm / Fegfeuer / der König Erich zu Schweden: die Stiffte Oselwick / und Churland / Hertzog Magnus / König Friderichs deß Andern in Dennemarck Bruder / innen hatten: das übrige / was dem Ertzbischoff zu Riga / und dem Teutschen Orden noch zustunde / das ergab sich freywillig / den 28. Novembris / deß obgedachten 1561. Jahrs / an die Cron Poln / wiewol auch solcher Theil mit Schulden gegen Dennemarck / Preussen / Dantzig / und andern verhafftet / und theils Stuck davon versetzet waren. Hierauff hat König Sigismund Augustus in Polen / den gewesten letzten Teutschen Meister / deß Ritter-Ordens in Liffland / Gotthard Kettlern / zu einem Hertzogen / wie oben gemeldt / und seinem Lehenmann / gemacht / und ihme Curoniam oder Churland / geben / und versprochen / sich zu bemühen / daß er auch das inligende Stifft Churland / gegen Tausch vor das Sonnenburgische Schloß / und die Hofe Leal / etc. vom Hertzog Magno bekommen solte. Ward also er nicht allein Hertzog zu Churland und Semigallien / sondern auch der Lande / und Stadt Riga / Königlicher Gubernator. Und haben die Unterthanen / nach dem sie alle ihrer vorigen Pflicht / und Eyd / den Meistern / und dem Orden / gethan / erlassen / der Königl. Majest. in Polen / als Haubt / und dem directo, et superiori semper Domino, cum suis Successoribus, mediatè;

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_493.png&oldid=- (Version vom 26.4.2023)