Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 428.png

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ein Dorff gewesen / biß Sie Anno Christi 1295. von Primislao in Polen / zu einer Stadt gemacht / und endlich An. 1343. (oder 42.) mit einer Mauer umbgeben worden; und daß Dantzig / unter allen Städten gegen Mitternacht / die älteste seye; was auch Thorn / Elbingen / und andere / hierzu sagen mögen. Vnd obwoln Sie der Stadt Danzig vorgezogen werden / so könne aber diß die Ursach sein / weiln Dantzig nicht in Preussen / sondern über der Weissel in Cassuben gelegen / und erst spat unter die Preussische Städte seye gezehlet worden. Dahero sich dann Kranzius, in seiner Vandalia, weit irre / daß Er Dantzig vor einen neuen Orth und der auß der Stadt Thorn Undergang entsprungen / halte. Und dieses will Cluverius: Mit deme aber andere nicht zu friden seyn; welche vermeinen Er habe seinem Vatterland gar zuviel zugeeignet und führen Sie das Wort Dantzig von den Dänen her / als den ersten Anfängern deß Schlosses alhie / umbs Jahr 1164. wie dann theils Dantzig für Danswijck / oder der Dähnen Flecken / oder Buesen / lesen; darauß Dansiik / oder Danzigk endlich worden seye. Theils führen den Lateinischen Namen Dantiscum, von dantzen / saltando; und den andern / Gedanum, auß der Polnischen Sprach / her / welche dem Buchstaben D. das G. vorzusetzen pflegt. In dem Chronico Carionis, durch Melanchthonem und Peucerum, vermehret / stehet am 401. Bl. also: Appellatio Urbis, vel à Gothis et Danis facta est, vel Heneta prorsus, portum significat, Danis oppositum; daß namlich der Nahm dieser Stadt entweder von den Gothen / und Dänemärckern / herkomme / oder solcher gantz Wendisch seye / so einen Port / oder Hafen / den Dänen entgegen gesetzt / bedeute. D. Frölich sagt lib. 3. p. 1. Viatorii p. 205. daß Danzig von Sventepoldo / dem Pommerischen Fürsten An. 1200. an dem Vfer der Weissel / gestifftet; von dannen aber / wegen der Gefahr des Ergiessens / hernach etwas weiter von der Weissel / an die Mulda (Motlava) seye versetzt worden. Daniel Cramer / im 2. Buch seiner Pommerischen Chronick / schreibet cap. 4. pa. 116. daß Fürst Subislaff in Hinter Pommern Dantzig anfänglich zur Stadt gemacht habe. Der Pommerische Historicus, Iohann, Micraelius, sagt also: Der König von Dennemarck fuhr mit seinen Schiffen in Hinter-Pommern / und weil Fürst Zubißlaff / seinen Vettern / dem Vor-Pommerischen Fürsten / Hülffe zugesandt hette / legete Er ihme zuwidern / das Schloß Dantzig / oder Dantzwyck / das ist / die Dänische Wycke / wie die Pommerische Chronicken sagen / an / und fügete darauß den Pommern / und Preussen / viel Schaden zu; welches doch bald darauff Fürst Zuwißlaff wieder eroberte / und es fester bauete. Neben deme hat Er noch ein Schloß / Zoba / zwo Meilen von Dantzig erbauet / und darauff gemeiniglich Hoffgehalten / etc. und vom Closter Olive aus den unbemaureten Flecken Dantzig / der hin und her unter den Bergen zerstreuet lag im Jahr 1185. in eine Stadt / an den Orth / da jetzt die alte Stadt liget / auff solch einem Platze / als die Einwohner deß alten Fleckens / Jung und Alt / mit ihren Armen umbschrancken kondten / zusammen gezogen / und ist zwey Jahr hernach erstlich verstorben / mit Verlassung zweyer Söhne alß Sambori und Mestewini / welche sich ins gemein Herren von Dantzig genennet haben. Der Jüngere / Mestowyn / hat endlich gantz Hinter-Pommeren allein bekommen. Demselben / wie unsere Pommerische Geschicht-Bücher melden / hat Woldemar / deß Nahmens der Ander / König in Dennemarck / das Schloß Dantzig / mit der umbligenden Landschafft / im Jahr 1211. mit Gewalt abgenommen / vorgebende / sein Vatter Woldemar hätte es erbauet / und stünde es Ihme also zu. Er hat es auch bey 17. Jahren in seiner Gewalt behalten / und es neben der Stadt / besser außgebauet. Nach solcher Zeit / hat Suantipolck / der dritte deß Nahmens / Mestowini Sohn es Ihme / nach seines Vatters Tode wiederumb abgewonnen. Solcher sein Vatter Mestowin starb im Jahr 1220. etc. Vnd dieses sagt Micraelius, deme die Pommerische / und also auch die Dantzgische Sachen / vor andern bekant seyn; bey deme auch ferners l. 2. p. 289. seq. und 291. zulesen / wie Dantzig von den Hertzogen in Pommern / an die Marggrafen zu Brandeburg / item an Polen / und endlich an den Teutschen Orden kommen; von welchem sich aber die Stadt / mit der Zeit / namblich

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_428.png&oldid=- (Version vom 5.5.2023)