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nidergelassen / da nunmehr seine Teutsche Herren 9. Bisthümern 55. Städte / 48. Schlösser / und 19. tausend Dörffer besassen / und Jährlich 108. tausend Goldgülden einzuheben hätten. Und dieses sagt abermals Micraelius. Der letzte Hochmeister in Preussen / so daselbst seine Hoffhaltung gehabt / ist Marggraff Albrecht von Brandeburg gewesen / welcher sich Anno 1525. gantz vom Römischen Teutschen Reich hinweg / und an die Cron Polen / nach langem / zwischen derselben / und dem Teutschen Orden / geführten Krieg / begeben / von welcher er zu einem weltlichen Hertzog ist gemacht / und Ihme obbeschriebner Hertzoglicher Theil in Preussen erblich eingeben worden. Ist auch folgends selbiges Hertzogthum bey Ihme / und seinem Sohn Alberto Friderico (so Anno 1608. gestorben) / und seinen Herrn Vettern / Marggraff Georg Friderichen zu Onoltzbach / Churfürst Joachim Friderichen Churfürst Johann Sigismunden / Churfurst Georg Willhelmen / und beym jetzigen Herrn Churfürsten zu Brandeburg / Herren Friderich Wilhelmen (so den 17. Octobris Anno 1641. in der Person vom König Uladislao IV. das Lehen empfangen) / als ein Lehen von der Cron Polen verblieben. Sihe Chytraeum lib. 11. Saxoniae. fol. 281. seqq. obbesagtes Itinerarium Germaniae part. 1. fol. 516. Cromerum lib. 22. Rerum Polonicar. fol. 509. und an viel mehrern Orthen / Caspar Hennenbergern in Erklärung der Preussischen grösseren Land-Tafel / und Caspar Schützen / in der Preussischen Chronic: bey denen auch zufinden / daß allbereit vorhero viel Städte in Preussen / von dem Teutschen Hochmeister / zu den Polen gefallen / dieweil die Teutschen Herren übel Hauß gehalten / den Städten / und Unterthanen viel Schmach und Leyde angethan / und Sie noch darzu Käyser Friderich / den die strittige Parteyen Ihnen zum Richter erwöhlet / dem Hochmeister / gleichsam als Knechte / zugesprochen / und ihnen auch sechshundert tausend Gulden zur Straff aufferlegt hatte. Die von Thorn / Elbing / Dantzig / und Königsperg / seyn auch zugefahren / und haben die feste Schlösser / bey ihren Städten / abgebrochen; welche That zwar weder den Polen noch dem Preussischen Adel selbsten / gefallen; aber man kunte es selbiger Zeit nicht ändern. Melchior Goldastus schreibet lib. 2. de Regno Bohem. cap. 16. daß man einsmals auff dem Reichstage berathschlaget / zween neue Cräiß namblich den Böhmischen / und Preussischen / anzuordnen / und zu den zehen andern zu thun / damit die Zwölffer Zahl erfüllet würde: es seyn aber so wol die Böhmen als die Preussen / und Lifländer / mit ihrem grossen Schaden / wie Sie es jetzt erfahren / darwider gewesen: und im 4. Buch / am 6. Capitel / und dessen 455. Blat / sagt Er / dieweil die Preussen / und Lifländer / sich den Reichs Constitutionibus, oder den Beyhülffen / und Mitleiden / nicht bequemen / und sich in keinen Cräiß einschreiben lassen; sondern weiß nit was für eine Exemtion, und Befreyung / gleich den Böhmen / praetendirt / so seyen Sie endlich vom Käyser / und den Ständen des Reichs verlassen worden. Es habe aber darumb der Hochmeister in Preussen und der Preussische Bischoff in Varmia, oder Ermeland / (so dem Röm. Reich vom Käyser Carolo IV. wie Hennenberger p. 147. schreibet / incorporirt worden) seinen Stand / Sitz / und Stimm / so Sie vor diesem auff dem Reichstägen gehabt / im Reich nicht verlohren; wie Er Goldastus daselbst cap. 8. p. 474. ferners erinnert. Wie dann auch noch heutigs Tags der Teutsche Herr Meister zu Mergentheim in Francken / und anjetzo der Durchl. H. Leopold Wilhelm / Ertzhertzog zu Oesterreich / etc. den Titul eines Hochmeisters in Preussen führet / und bey den Reichstägen auf der Gestlichen Fürsten-Banck / die nächste Session nach den Ertzbischöffen / vor allen Bischoffen hat. Sebast. Schröt. referirt, in Hist. tot. Terrar. Orbis descr. t. I. l. I. c. 4. noch im Jahr 1619. Preussen / und Lifland / zum OberSächsischen Cräise / aus was Vrsachen / ist uns unbewust.

Was fürs Ander / Pomerellien anbelangt / so über der Weichsel / auff Cassuben / und Polen zu / oder zwischen der Weichsel / dem Meere / der Wipper / Trage / sind der No?etz / liget / und darinn Dantzig die Hauptstadt ist / so haben wir oben vernommen / daß solches Land / vor Jahren / ein guter theil von Pommeren gewesen; jetzt aber ins gemein auch unter dem Namen Preussen begriffen werde. Hat vorzeiten eigne Fürsten / deß

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Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_412.png&oldid=- (Version vom 4.5.2023)