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Zieser /

Dieses ist ein Churfürstlich Brandeburgisch Hauß und Ampt / welches jetzo Herr Marggraff Christian Wilhelms Fürstl. Gn. inne haben: dahin auch das Städtlein Pitzerbe gehörig ist.


Zossen /

Ein Städtlein / und Schloß / in der MittelMarck Brandeburg / nahend dem Ursprung deß Wässerleins Notte / zwischen Mittelwald / oder Mittewald / und Trebin / bey Teltau / und etlich wenig Meilen von Berlin / gelegen / dahin Anno 1641. die Schwedisch-Stalhansische kamen / im Städtlein brandten / und das veste besetzte Schloß alda / beschossen / und weilen von einem Canon-Schuß der darin gelegene Hauptmann Centenmeyer geblieben / so ergab sich endlich sein Leutenant / im Januario / auff Gnad und Ungnad. Die Stalhansischen verzehrten zuvor den alda gefundenen Vorrath / hernach verbrenneten sie die Thor / und nachdem sie zuvor auß dem Teltauischen / und andern Orten herumb / das Getreide / Vieh / und Pferd weg geholt / kehreten sie wieder hin / woher sie kommen waren: wie in tomo 4. Theatri Europaei, p. 606. stehet.


Beschluß.

Es werden auch in den Relat. Bezendorff / in der Alten-Marck / Lichen / ein Städtlein in der Ucker-Marck; und andere Märckische Ort / das Städtlein Pritzlick / so einen grossen Viehmarckt haben soll; Nopoin / ein Städtlein (alda Anno 1626. die Burger / den Manßfeldischen kurtzumb kein Quartier haben geben wollen); Teupitz / zwischen Fredeland / und Mittewald / (alda Anno 1631. von Sarmünde kommende Käyserische gelegen seyn) Lehmersdorff / und Schwakerwald / an den Polnischen Gräntzen / (so Anno 1627. der Oberst Baudis angezündet haben soll) / etc. benahmset: weilen uns aber davon mehrer Bericht ermangelt; so haben wir solche Orth / unter den obbeschriebenen / einzubringen Bedenckens getragen. So seynd auch Flecken in Pommern / die Stadt-Gerechtigkeit haben / als Gartz / und Gingst / in der Insul Rügen; Horst / so zum Wolgastischen Hause; Lindau / so den Trampen. Lebe / so den Weyhern gehörig; Razebur / im neuen Stettinischen Synodo, Sagart / im Lande zu Rügen gelegen; Verchen / zum Closter Verchen gehörig / etc. davon aber noch zur Zeit ferners nichts gefunden wird.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 129. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_394.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)