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Item der Garten / neue Bau / Stall / und ein kleine Meil vom Schloß der Weingarten zusehen gewesen: daß alhie mehr Leut unter / dann über der Erden / (namblich da vor dem Krieg die Stadt noch sie Volckreich gewesen) wohnen / weil die Häuser unten mit Gewölben gebauet / aber kein Liecht darin / als gegen der Gassen herauff haben; und man von der Gassen herauff haben; und man von der Gassen hinein / wie in einen Keller gehet. Es habe diese schöne Stadt viel wolgebaute Häuser / die alle vornen herauß noch umbs Jahr 1605. Gibel / und zwischen den Gibeln / längs herab Rinnen gehabt / welches dann den Gassen und Häusern die Zierde genommen: Das Rathhauß am Marckt in der Stadt seye wol zusehen / hab hinten und vornen grosse Gibeln / durchsichtig ausgearbeitet / daß sich zu verwundern: Und was daselbsten mehrers stehet. Anno 1630. den zehenden Julij / hat der König aus Schweden diese Stadt / nach vorher gepflogener Unterrede mit dem Hertzogen / zu seinem Willen bekommen; und ist von selbiger Zeit an / biß daher / stetigs in Schwedischer devotion verblieben. Siehe den damals zwischen Schweden und Pommern gemachten Vertrag / beym obgedachten Micraelio lib. 5. p. 255. seq. und daß nunmehr diese Stadt der Cron Schweden erblich gehöre / den General Reichs-Frieden-Schlusse.

Es ist noch ein Stetin in Pommeren / Neuen Stetin / und in den Taflen Nien Stetin genannt / so zwischen Beerwolde / und Hamerstein (so albereit Polnisch) und also an den Polnischen Gräntzen / beym See Villem / und zwischen andern Seen gelegen / davon nicht weit / aus dem See Paguset / der Fluß Parsante entspringet. Ist im Jahr 1309. von Wartislao IV. zu Befestigung deß Landes / nebenst dem Schlosse / erbauet / und ist nach solcher Zeit die Residentz-Stadt an der Oder / oder obgedachte und beschribene Stadt / forthin alten Stetin genant worden. Zur Folge / oder Aufbott muß die Stadt Neu-Stetin / nach dem alten Anschlage / 15. Mann auffbringen / eben wie die Ritterschafft / so zum Ampt Neuen-Stetin gehörig 20. der Synodus daselbst bestehet in 23. Pfarren / hält Marckt auff Trinitatis. Anno 1629. hat das Käys. Volck / unter deß von Arnheims Commando / so nach Polen gezogen / einen Musterplatz im Neuen Stetinischen / nicht ohne zimliche Verwüstung solches Orths / gehalten. Anno 1642. im September / hat sich ein Polnisches / und verdorbenes Pommerisches Völcklein zusammen rottieret / ist in das Städtlein Neuen-Stetin eingefallen / hat darinnen geplündert / und da ein Studiosus solches nicht verrathen / so hätten sie sich deß Schlosses / darinnen die Frau Wittib wohnet / auch bemächtiget; wie dann deß Hauptmans Frau / und Tochter darüber in Arm und Bein geschossen / aber mehrer Schaden / durch Auffziehung der Fallbrucken / verhindert worden; stehet in tomo 4. Theatri Europaei pag. 333.


Stolpe /

Diese Hinter-Pommerische / auf Pomerellen zu / sub latitud. 53. 58. et longitud. 41. 45. am Fluß Stolpa gelegne Stadt / nennet Chytraeus part. 1. Chr. Sax. adann. 1523. eine Haupt-Stadt in Ost- oder Hinter-Pommern / und gibt ihr das Lob / daß darinnen schöne Ingenia gezogen / das Regiment wohl geführet / die Burger in guter Nahrung / und Kirchen und Schulen in gutem Flor gefunden werden. Die Cassuben und Wenden nennen sie Schlupze. In alten Brieffen wird sie Stolptzk genannt. Der von Herberstein meinet in seiner Moscovia, daß der Nahme Stolpa so viel / als eine Seule heisse. Andere ziehen solchen Namen her von Stol / das ist ein Stul / und von Pan / das einen Herren bedeutet / und also würde Stolpa einen Herren-Sitz heissen. Die Böhmen nennen einen Stul / Sitz / Banck / Stolice; und hergegen einen Tisch / oder Tafel / Stul; Und das Wörtlein Pan wird bey ihnen auch für einen Herren genommen. Der Fluß Stolpa wird eben an der Stadt / da 3.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_332.png&oldid=- (Version vom 29.3.2023)