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nicht thun dörffen /) und ihre Fischereyen auff ihren Wassern ohne Pacht / und Beschatzung / haben: daß sie nirgends Zoll geben dörffen / als weit das Hertzogthum ist / es sey zu Wasser / oder Lande: Aber zu Wolgast wird ihnen von jeder Last / wie auch andern Städten / der halbe Zoll erlassen; und was für Privilegien mehr seyn / so der Autor erzehlet; unter welchen auch dieses ist / daß keiner von Adel einiges Schloß / oder Vestung umb Stetin / innerhalb 3. Meilen in der Runde bauen darff. Auch haben sich die Fürsten verbunden / weder an der Oder auff und abwarts / noch am Frischen Haffe / an der Schwyne / biß an die Seekante / einiges Schloß / oder Vestung / zubauen; auch ihnen die Macht eine gewisse Sorte in Müntz schlagen zu lassen geben. Aber in der Stadt ist ein Schloß / auf deme vor diesem die Landsfürsten gemeinlich Hoff gehalten: welches Hertzog Johann Friderich herrlich ausgeführet; und an demselben die letzten Fürsten / Philippus, Franciscus, und Bogislaus, noch immer mehr und mehr gebauet / biß es in diese Form gebracht / darinn man es anjetzo siehet. Es gehöret der Stadt Stetin das Städtlein Pölitz / und etliche Dorffschafften in ihrer Gegend / nebenst vielen schönen Wassern / Wäldern / und anderen Herrligkeiten. Ihr Wapen ist ein roth-gekrönter Greiffenkopff / und führet / neben deme / einen Mann mit langen Haaren / und Kleidern / auf einem Stul sitzende / und in der rechten Hand ein Schwerdt / und in der lincken einen Scepter haltende / und neben sich zween Greiffen in zween Schilden habende / im grossen Stadtsigel / in welchem sie Stitin genennet wird. Sie hält Marckt Sonntags nach Marien Himmelfarth / auff Catharina / und Freytags nach Galli. Nun in dieser weitberühmten / und Fürstlichen Residentz / und Hansee-Stadt / haben sich viel sonderbare Sachen zugetragen / davon D. Daniel Cramers Pommerische Kirchen-Histori / und deß neulich verstorbenen Burgermeisters alhie / Pauli Friedeborn / Stetinische Chronick / und Beschreibung / ausführlich zulesen. Wir wollen allein etliche derselben erzehlen. Namblich daß Anno 1121. Hertzog Boleslaff aus Polen / unversehens übers Eiß nach Stetin kommen / und nicht allein die Burger Tribut herzulangen gezwungen / sondern auch viel junger Leute / derer etliche wol acht tausend zehlen / mit sich genommen / die er tauffen / und in sein Land versetzen ließ / und verbandt die Stetinischen / daß sie ihme zusagen musten / den Christlichen Glauben anzunehmen. Anno 1124. kompt Bischoff Otto von Bamberg / über das Frische Haff / nach Stetin / und trifft daselbst eine gute Herberg / bey einem vornehmen Burger / Nahmens Dubslaf / an / der sich mit seinem Weibe auch schon hatte tauffen lassen / aber deß Christenthums nicht sonderlich unter den Heyden pflegen konte / doch seine Kinder noch in etwas hatte beten gelehret. Es hat aber Bischoff Otto / mit seiner Predigt / in den ersten 2. Monaten / nichts sonderlichs ausgerichtet / biß er endlich etliche Kinder mit sonderlichen Verehrungen an sich gezogen / sie im Christenthum unterrichtet / und getauffet. Und da der Hertzog von Polen / durch seinen Gesandten / den Stetinischen den aufferlegten Tribut / ausgenommen 300. Marck Silber / die sie noch erlegen solten / erließ / wo sie sich zu Christo bekehren würden / ist die gantze Stadt dadurch willig gemacht worden / und hat Bischoff Otto die Tauffe zu verichten angefangen / die Heydnische Tempel verstöret / den dreyköpffichten güldenen Götzen / den sie vor einen Gott dreyer Völcker / als der Stetiner / Pommern / und Slaven hielten / und Triglaff nenneten / zu einer Verehrung für den Papste zu sich genommen / ein neue Kirche mitten am Marckt / in S. Adelberts Ehre / wie auch die Kirche zu S. Peter aufgeleget / und eine Schul für die Jugend angerichtet. Die Stetinischen wurden desto eyferiger / das Heydnische Wesen abzuschaffen / weil sie sahen / daß Ratibor ein Heyden-Pfaffe / der wider Bischoff Otten hefftig geredet hatte / deß Nachts todt gefunden ward. Aber bald nach deß Bischoffs Abschied / da eine sterbende Seuch einriß / vermeyneten die zu Stetin / solche Straf wäre wegen der neuangekommen Lehre / über sie verhänget / und brachen deßwegen S. Adelb. Kirche biß ans Chor nider / und bauten dem Abgott Triglaff eine Capelle dabey / vermeinend / man müste den einen Gott so ehren / das man deß andern nit vergesse. Wobey auch diß sich begab / welchs hernach für ein Wunderwerck geacht worden /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_330.png&oldid=- (Version vom 29.3.2023)