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das Huckfeld nennet / gibt es Muthmassung / saget er ferners / daß sonderliche vornehme Geschlechte dieses Orths ihren Sitz müssen gehabt haben. Casimirus II. hat An. 1199. ein Eremiter-Closter dahin gebauet; darauf auch A. 1129. Stargard allererst zur Stadt gemacht worden ist / wie Cramerus lib. 1. hist. Eccl. c. 18. schreiben thut. Das vorgedachte Schloß ist im Jahr 1295. als es wider den vielfältigen Anlauff der Feinde auß der Marck / und Polen nicht starck genug / und von den Märckern 12. Jahr zuvor übermeistert / und drey Monat lang einbehalten war / von Bogislao IV. in Grund gebrochen. Und derselbe hat den Burgern Hülff gethan / daß sie umb ihre Stadt / welcher schon vor 52. Jahren 150. Hufen / von Barnimo, und die Ihna / biß ins Meer hinein frey / als einen eigenen Fluß / darauf niemand ihnen zuwider eine Brücke legen solte / zu schiffen / und da beneben schöne Wiesen / und Wälder / wie auch Magdeburgisch Recht / auch Freyheit von allen Zöllen gegeben war / eine Mauer gezogen / und sie hinfort Neu Stargard geheissen haben. Er hat ihnen auch beym Außfluß der Ihna einen Platz / und eine Hufe Landes dabey / wie auch schöne Höltzereyen / zwischen dem Bache Vollegrob / und einem andern Bache / der zwischen Prymhuß / und Pozerlin / fleusset / erblich geschencket / und das Magdeburgische bey ihnen in Lübisch Recht verwandelt / und sie bey ihrem andern Rechte / das sie Inmunge heissen / gelassen / und die schwehre Sachen / so sie nicht entscheyden konten / zu Tanglim / oder Ancklam / zu schlichten angeordnet. Es fleusset die besagte Ihna durch die Stadt / und auf derselben können sie / wiewol mit grosser Mühe / ihre Wahren / Golnow vorbey / biß in das Frische Haff / und also in die See bringen. Dannenher geniessen sie auch Hanseischen Rechtens. Hertzog Suantibor. hat der Stadt im 1354. Jahr / auffs neu die freye Schiffart auf der Ihna / ohn einigen Zoll / wie auch die freye Kauffmannschafft / auch ohn einigen Zoll / im gantzen Lande / gegen Erlegung 7000. Marck Fincken Augen Pfenninge / guter Stetinischer Müntze / vergönnet. Folgends hat auch Bogisl. VII. ihnen das freye Gericht an Hand und Halß zu selbigen Zeiten im 1409. Jahr / überlassen. Ist ein weil der Bischöffe von Cammin gewesen; aber hernach wider an die Hertzoge in Pommern kommen. Es liget diese Stadt auff einem fetten Boden / da das beste Getreide in wächset / und hat das Gezeugnisse / daß sie allewege sich gegen die Fürsten gehorsam und treulich bezeiget / und vorzeiten / da ihre Folge / nach dem alten Anschlag / 50. Pferde / und 200. Fußknecht gewesen / in der Eyle 250. leichter / doch wolgerüster Pferde / habe aufbringen können. Es muß bey ihr der Landkasten nidergesetzt / und einer aus des Raths Mittel zum Landrath geordnet werden. Ihr Wapen ist ein gantzer Greiff zwischen 2. Thürnen / die durch einen Schwiebogen zusammen gezogen sind / darauff drey andere kleinere Mauerstücke zu sehen. Unter dem Greiff aber ist ein Schild mit einem Fluß in die Queere durchgeschnitten. Sie hält unterschiedliche Märckte / und Umbschläge / als auf Vocem Jucunditatis, auf Johann / auff Michael / auff Nicolai / und sonsten unterschiedliche Vieh- und Pferde-Märckte. Es seyn von hinnen kommen / Matth. Wolfius Pastor und Professor der H. Schrifft zu Rostock / D. Jacobus Rungius, Wolgastischer Superintendens, und seine beyde Brüder / Andreas Rungius, Pastorund Professor zu Greiffswald / und Georgius Rungius Praepositus zu Sagard / D. Jacobus Faber, Superintendens zu Stetin / Obrister Peter Gottberg / Obrister Jacob Hebron / und andere vornehme Leuthe mehr. So hat sich alhie lange Zeit D. David Herlicius / der hocherfahrne Medicus, und Astrologus, dessen Calendaria, und andere Schrifften / in gantz Europa bekandt / und berühmt seyn / auffgehalten; ist auch da An. 1636. eben an dem Tage / da Lüneburg in der Schweden Hände kam / im 79. Jahr seines Alters gestorben: dessen Leben D. Laurentius Eichstadius weitläuffig beschrieben. Er hat auch den Grimm dieser unebenen Zeiten erfahren müssen / massen er in dem Stargardischen Brande / nicht allein seine theuerbahre Bibliotheck / und andere kostbahre Sachen zugesetzt; sondern auch seine Calendariographiam, die er in etlichen grossen Tomis gefasset / verlohren.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 99. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_310.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)