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der part. 4. March. lib. 1. dieses also beschrieben / in der Meinung ist / daß nichts erhalten sey / so ist doch die Stadt Falckenberg hernach wiederumb Frantz Borcken / Matzken Sohn / eingeliefert.


Fiddechow /

Bey der Oder / in Pommern / und an den Märckischen Gräntzen / gegen Vierraden über / gelegen / referiret Micraelius auch unter die Pommerische Städtlein / und sagt / seye der von Stein-Wehren / und gehöre in den Banischen Synodum.


Franckfurt an der Oder.

Matthaeus Dresserus in seinem Stadt-Buch meldet / daß Marggraff Sunno II. Clodomiri Sohn / diese Churfürstliche Brandeburgische Stadt / umbs Jahr Christi 146. erbaut / und Marggraff Hans von Brandeburg / sampt seinem Bruder Othen / von dem Wasser- oder Bruckthor / biß zun Gubenthor (welches das obere Theil der Stadt genendt werde) erweitert habe. Und mit diesem Dressero stimmet auch überein Joh. Angelius à Werdenhagen, de Reb. Hans. part. 3. cap. 23. fol. 337. welcher den gedachten Sunnonem deß Fränckischen Königs Rechimeri / oder Richimers / (welcher 28. oder wie theils sagen / 18. tausend Menschen / auß seinem Königreich in die March / darauß die Wandalier / und Gothen Anno Christi 103. verjagt worden / geführet haben solle /) Urenckel nennet; der zur Gedächtnuß / weiln seine Francken / in dem sie ihre Feinde / die Vandalos verfolgt / und getödtet / alhie über die Oder gesetzt / diese Stadt erbauet / und Trajectum Francorum genennet; die folgends / nach dem sie viel außgestanden / Anno 1253. gedachter Johannes I. Margraf von Brandeburg / und sein Bruder / auß ihren ruderibus wieder aufrichten / und wegen deß guten Lagers / und Bequemlichkeit zum handthieren / erweitern / und Anno 1318. Marggraff Waldemar bevestigen lassen / und mit Freyheiten begabet; und Churfürst Ludovicus Romanus, Marggraff / Anno 1351. mit mehrern Freyheits-Rechten / und Privilegien / den Zoll / und anders betreffende / sie gezieret haben. Und habe Anno 1379. Marggraff Sigismund / den Burgern alhie vollkommene Freyheit Gewerbschafft zutreiben / gegeben / als sie sich in den Hanseatischen Bund begeben hatten. Darzu folgends die hohe Schul kommen / die Churfürst Joachimus I. und sein Bruder Albertus / so Ertzbischoff zu Meyntz / und Magdeburg hernach worden ist / alhie An. 1506. den 27. Aprilis / eingeführet / und die Professores auß der hohen Schul zu Leipzig dahin gefordert hat. Die Jahrzahl bestehet in folgenden Versen:

ErIgIt Ut LUDUs penes aLta fLUenta vIaDrI,
CresCat Ut eveCtIs artIbUs aeqUUs honor.

Petrus Bertius lib. 3. Rer. Germ. p. 533. sagt / man halte darfür / daß diese Stadt auß einem Flecken / Anno 1252. und 53. aufkommen seye; und daß obgedachter Woldemar dem Rath alhie die hohe Obrigkeit / oder den Bludtbann / und Gewalt / die Ubelthäter am Leben zu straffen; und Marggraff Ludwig der Elter / den Burgern die Freyheit durch sein gantzes Land / ohn einigen Zoll / oder Maut / zu handeln / gegeben habe. Und seye die besagte hohe Schul Anno 1538. nach der Augspurgischen Confession reformirt / und mit Professoribus, und Einkommen dieselbe vermehret worden. Fast gleiches hat auch Caspar Ens in delic. per Germaniam, p. 287. seq. da er die Erbauung in Anno 1253. auch dem Gedino von Hertzberg / auß Befelch deß hochgedachten Marggrafens Johannis I. wie andre Scribenten mehr / zuschreibet / und daß gemeldte Universität durch Käyser Maximilian den Ersten / mit allerhand Freyheiten gezieret worden seye / saget. Es liget aber diese Stadt nach der Länge an der Oder / über

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_185.png&oldid=- (Version vom 25.3.2023)