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hat umbgeben. Und hat Barnimus I. meistentheils / wegen der schönen Gelegenheit zujagen / und fischen / und daß sie so nahe an Stetin liget / daselbst Hoff gehalten. Anno 1299. hat Hertzog Otto den obgedachten langen Damm zwischen Stettin / und der Stadt Damm / anlegen lassen / und / zu Anrichtung desselben / den Stetinischen für jeder Klaffter zweene Schilling drey Jahr lang gegeben / und ihnen noch darzu den Zoll darauf verliehen. Anno 1635. ist zweymal alhie zum Damm Feuer entstanden / und solche Stadt erstlich im Früling mehrentheils außgebrandt / und ein halb Jahr hernach die gantze Vorstadt durchs Feuer verderbet worden; also daß diese Stadt nunmehr fast gar / so wol wegen der starcken Quarnisonen / als schweren Durchzügen / und deß vielfaltigen Brandes / leer und öde worden. Sie hält drey Märckte / Freytags vor Cantate / auff Palm-Abend / und auff Michaelis. Der Pastorat / und Diaconat drin gehören zu dem Stetinischen Synodo. Ihre Folge / nach dem alten Anschlage / bestehet auff 25. Mann. Sie hat vor diesem einen grossen Rechtstreit wider Stetin / wegen der Schiffart zur See geführet. Es ist aber wider sie am Fürstlichen Hoffgericht / im Jahr 1584. den 30. Junij / ein Urtheil ergangen / und Anno 1604. den 14. Februarij / am Käyserlichen Hofgericht confirmiret / darin der Stadt Stetin Jus prohibendi, daß die Dammischen nicht mögen Seewarts schiffen / bestetiget ist. Und dieses ist / ausser deß Eingangs / auß deß Micraelii Pommerlandes Beschreibung genommen werden.


Damgarten /

Ist im 1253. Jahr vom Fürst Jaromaro II. in Rügen zur Stadt aufgeleget / und mit einem vesten Thurn verwahret worden. Ligt beym Fluß Recknitz / von welches (so bey dieser Stadt das Fürstenthum Rügen / jetzt Pommern / von Mechelburg scheidet) Lauff / auch Mich. Casp. Lundorp. in contin. Sleid. lib. 26. p. 636. zulesen / gegen Ribnitz / so allbereit Mechelburgisch / über / die Pfarr zu Damgarten gehört zu dem Barthischen Synodo. Hat ein Fürstlich Hauß / und Ampt alda. Umbs Jahr 1379. erhenckte sich alhie ein Kornkauffer / Namens Pantelitz / weilen nach der Theurung das Korn wolfeiler worden. Hertzog Albrecht von Mechelnburg ist vorhero in Anno 1363. mit Wartislao, und Bogislao, beeden deß Namens den Sechsten / Hertzogen in Pommern / so weit / wegen etlicher Irrung der Gräntzen halber / in Uneinigkeit gerathen / daß sie gegen einander zu Felde gezogen sind / und sich bey Damgarten geschlagen haben. Der Sieg aber fiel auff die Mechelburgische Seite / und ward Hertzog Wartislaff / nebenst vielen vom Adel / gefangen / und muste sich mit 1480. Marck lötiges Goldes / wie Micraelius lib. 3. cap. 53. p. 382. schreibet / wiederumb entledigen. Im Jahr 1571. den letzten Martij, ist diese Stadt gantz außgebrandt. Anno 1630. eroberten die Schweden diesen Orth mit Gewalt. Kam folgends Anno 37. in der Käyserischen Hand; ward aber Anno 38. von den Schweden wieder erobert.


Demmin / Damyn / Dammin /

Ist auch ein Pommerische Stadt / zwischen Loitz und Dargun / am Fluß Peene gelegen / so die Alten-Urkunde Dimin heissen. Ist gar alt / sub. latit. 54. 3. et longit. 37. 0. war lange vorm Christenthumb bekandt / dahin folgends Anno 1128. Bischoff Otto von Bamberg kommen ist / und die Leuthe zum Christlichen Glauben alda bekehret hat. In den Dänischen Kriegen ist sie in Grund gebrochen / aber im 1191. Jahr wieder erbauet / und mit Teutschem Recht belehnet worden; muste aber etliche unterschiedliche Belägerung hernach außstehen. Ann. 1407. brandte diese Stadt

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 46. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_153.png&oldid=- (Version vom 15.3.2023)