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in der Feinde Hände gerathen ist. Es ist ein schöne Collegiat-Kirche / und eine Probstey / wie auch ein Geistlich Consistorium drinnen / und auf der alten Stadt ein Jungfer Closter / welches zuvor der Hertzog von Pommern Schloß gewesen / und durch die Bischöffe von Cammin den Jungfrauen zum Closter gegeben ist / und noch zu Unterhaltung derselben gehalten wird. Bugenhagius nennet sie pulcram civitatem. Was bey ihnen für ein Tumult im 1462. Jahre / wegen ihrer Thumbherrn entstanden: Item wie sie wegen etlicher Strassenrauberey / ein hart Exempel an einem vom Adel statuiret, ist auß der Histori befindlich. Cramerus erzehlet lib. 3. c. 19. noch ein andere Geschicht / von dem Bischöfflichen Hauptmann / und Burger / Jacob Adebar / welchem weil er 48. Männer wider den Rath auffgewickelt / und da er in Arrest genommen / denselben mit Dreuworten gebrochen hätte / das Haupt abgeschlagen ist. Auch zu unser Zeit hat noch Hertzog Franciscus / bey angehendem Bischoffthum / die Stadt in grosser Schwürigkeit befunden / aber solchem weit aussehendem Ubel zeitig remedieret / und sie in guten erträglichen Zustand gesetzet. Chytraeus saget im 1. Buch seiner Sächsischen Chronic / daß die Rega vormals ihren Außlauff auff den Colbergischen Grund / und Bodem gehabt / und daß die Treptowischen / als ihnen von den Colbergischen die Außfart / mit gemachten Bollwercken / gehemmet ward / mit Hülff deß Aptes von Gelbuck / einen neuen Hafen zu der Rega / mit einem gemacheten Graben / nach dem Wasser zu / eröffnet haben / welcher ihnen auch endlich im 1456. Jahr / von Ottone III. und Erico II. confirmieret / und von ihnen wieder die Greiffenbergische / die auch recht daran haben wolten / verthedigt ist. In jetzigen Kriegen ist sie zu einer Real-Vestung geworden. Hat aber drüber nicht allein ihre schöne Gärten / wie auch etliche Kirchen / und andere Gebäude / verlohren / sondern auch einmal im 1630. Jahr einen mercklichen Feuerschaden gelitten. Seccervitius beschreibet sie mit folgenden Worten:

stant sacratis inclita rectis
Moenia Colbergae, fluvio Persantidos undae,
Et portu dirata maris, qui plurima civi
Commoda, qui plenas ratibus vehit undique merces,
Hic et fontis opes, sale qui fluit uber, et igni
Duratum humorem vicinas mittit in oras.
Sic decus et parvam sors aequior extulit urbem,
Et florere domos, cives et fecit honestos
Divitiis, animi virtute, et legibus aequas.

Biß hieher der Autor; welcher von denen obangezogenen / und andern Händeln dieser Stadt / im 1. Theil / am 110. 220. 222. 422. 432. und 529. Blättern: Ferners im 2. Theil / p. 225. das schon Anno 1530. und 32. alhie die Predigt deß Evangelii erschollen / p. 268. daß Anno 1630. obangedeutes Feuer / durch Verwarlosung eines Stallknechts außkommen / dadurch 182. Häuser darauff gangen seyn; und dann am 281. Blat / wie Colberg endlich / nach langer Blocquirung / Anno 31. in der Schwedischen Hände gerathen / und die Käyserischen von dannen / unterm Gubernator Julian / mit fliegenden Fähnlein / brennenden Lunten / Sack und Pack / ober und unter Gewehr / sampt 2. Feldstucken / vermög getroffnen Accords, auß Mangel Proviants / außgezogen seynd / weitläufftig zulesen ist. An. 1646. ist durch Einschlagung deß Wetters / fast die halbe Stadt / sampt einer Kirchen / in die Aschen gelegt worden. Zu dieser Beschreibung wollen wir noch thun / das Cramerus l. 2. c. 8. berichtet / wie Hertzog Barnimus I. in Pommern / so Anno 1278. gestorben / diese schöne Stadt ein Jahr vor seinem Todt / dem Stifft Cammin eigenthumlich geschenckt habe. Und auß der continuation deß Teutschen Reißbuchs; daß Colberg viel Privilegien / und stattliches Einkommen habe; lige ein viertel Meil Wegs vom Meer, der obgedachte Fluß seye alda etwan 40. Schritt breit / in welchem viel Lächs / und gute Neunaugen gefangen werden. Ein halbe viertel Meil Wegs unter der Stadt seye die Halle / da sie Saltz machen. Der Saltzbronnen / welches sich wol zuverwunderen / solle zwischen zwey Wassern ligen.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_129.png&oldid=- (Version vom 8.3.2023)