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daß dieser Städte Wahrzeichen seyn sollen drey grosse Linden / welche vor einer Kirchen nach einander stehen / jede auff 24. Schritt / die den gantzen Platz / so 90. Schrit lang / und 20. breit / bedecken; welche / an vielen Orthen / Alters halber / mit Ketten gebunden seyn / auff einem hültzern Gerüste ruhen / und unter solchen an der Kirchen ein Predigstul / und viel Bäncke herumb / stehen. Sonsten wird auch der S. Gertruden-Kirch ausser Cöln gedacht. Und wird in dem vierdten Theil Theatri Europaei Meriani fol. 606. gesagt / daß die in Berlin / auß Forcht vor den Schwed-Stalhansischen / die drey Vorstädte zu Cöln an der Spreu / deß Jahrs 1641. theils eingerissen / theils angesteckt / auch das Churfürstliche und andere Vorwercke angezündet / und an der Kirchen zu S. Gerdraut etwas abzutragen angefangen hatten; daß also fast nichts / als das Churfürstliche Reit- und Ballenhauß diß Orths stehend geblieben; welche beede zur defension verschantzt wurden. Dann diese beede Städte albereit vorhero in Anno 1639. erfahren / wie es umb frembde Gäste beschaffen / in deme der Schwedische Obriste Debitz / mit 4. Regiment zu Pferd / und 2. zu Fuß im Augusto / sich an die Stadt Berlin gemacht / und bey derselben eine grosse Summa Gelds gefordert / welche doch / vor beyde Städte Berlin / und Cöln / auf 16. tausend Reichsthaler / und für die Landschafft auff drey tausend / gemittelt; und er / nach solchem Accord / mit diesen 6. Regimentern / alda eingelassen; von der Obrigkeit aber hernach / im Septembri deßwegen eine starcke Inquisition zu Berlin gehalten / und ein Burgermeister nach Spandau gefangen gesetzt worden; wie hievon in gedachtem Theatro fol. 76. seq. zulesen ist. In der Frühlings Relation deß Jahrs 1629. stehet am 60. Blat / daß allhie zu Berlin sich jederzeit / so jemand auß dem Churfürstlichen Hause mit Tod abgehen sollen / ein Gespenst / in einem Weiblichen Trauer-Habit sehen / und dieses im Decembri Anno 28. wieder auff ein neues vermercken lassen / und da es zuvor stumm gewesen / jetzo folgende Wort geredet habe: VenI, JUDICA VIVos, et MortUos.


Bernaw /

Diese Churfürstliche Stadt ligt in der Mittel-Marck / nahend Straußberg / und bey einem Holtz / 2. Meien / (ein andrer hat 3.) von Berlin / und hat ihren Namen vom Erbawer Alberto dem Beeren / Fürsten von Anhalt / und folgends Marggrafen zu Brandenburg. Brauet in überauß herrlich Bier / so weit verführet wird. Anno 1433. haben die Hussiten diesen Orth hart belägert / haben aber eine zimliche Niderlag darbey erlitten. Die Schwedischen haben die Stadt Anno 1638. den 1. Septemb. eingenommen / und übel da gehauset; wie in der Franckfurtischen Frülings-Relation deß Jahrs 1639. pag. 9. seq. zu lesen. Das folgende 39. Jahr nahm der Schwedische Obriste Dewitz den 20. 30. Maii / Bernau abermals ein / und damit auch den Brandeburgischen Obristen Burgsdorff / gefangen.


Bernestein /

Wird vom Micraelio bald eine Stadt / bald ein Hauß / oder Schloß / genannt / so aber beydes seyn kan. Und hat dieser Orth in den Märck- und Pommerischen Kriegen / weilen er an der Gräntze gelegen / offt herhalten müssen / biß Anno 1479. ein Vergleich getroffen worden / daß dem Churfürsten von Brandeburg Bernestein (darzu ein Ländlein / oder Herrschafft gehört /) verbleiben solte / so vor Jahren Pommerisch gewest war.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_110.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)