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vom General Commendeur in Stralsund / Obristen Alexander Leßle / anfänglich das Ländlein Hiddensee / an der Stadt Hafen gelegen / eingenommen / und besetzt / hernach deß Dienstags in den Ostern (Anno 1630.) die Schantze / auff der alten Fähre / gegen der Stadt über / mit Accord erobert / und alsfort die daselbst auff der Höhe gelegene Kirch / und Kirchhoff befestiget / und mit groben Stücken / und guten Soldaten wol versehen. Und nach dieser Zeit fielen die Officirer / mit einem Theil der Besatzung und Reuterey öffters auß verfolgeten die Käyserlichen biß auf ihr Hauptschantze am Brandshager-Passe / und verbrannten ihre Läger / etc. Folgends ward den Käyserlichen gantz Rügen Preiß gegeben. Worauff dann eine gemeine Plünderung der gantzen Insul erfolget / darin solche Ding vorgangen sind / die mehr können gedacht als beschrieben werden. Man hat niemand dasmal verschonet / auch die Closter Jungfrauen zu Bergen haben das ihrige / als sie nackend außgezogen sind / erfahren müssen. Alles ist mit Raub / und Brand erfüllet. Beyde Burgermeister zu Bergen / und andere / sind in Arrest genommen / die gerichtliche Acta in deß Secretarii Hause zerrissen / und abhendig gemacht / der Edelleute Höfe geplündert / und die Leute mit brennenden Lunten / wo sie das ihrige verwahret / zu bekennen genöthiget. Biß hieher Micraelius: Der auch von Rügen / im 6. Buch / am 405. und folgendem Blat unter anderm / also schreibet: Auch gehört Rügen in die Vor-Pommerische Regierung / das uhralte Vatterland der Edlen Rugianer. Vorzeiten / ehe der Ruden / und das andere grosse versunckene Land davon gerissen / ist es viel grösser gewesen / und das Fürstenthum in dieser Insul hat / nebenst Stralsund / Barth / Grimmen Tribesees / der Eptey zum Campe / und dem beschlossenen Lande auff dem Dartze / auch die Graffschafft Gützkow / wie auch Greiffswald / ???ze / die Aeptey Eldenow / und das Ampt und Stadt Wollgast / in sich begriffen. Jetzt ist die Insul nur bey sieben Meilen lang / und breit: doch ist es nicht ein gantz Land / sondern in etliche andere Insuln / oder Peninsuln / getheilet / als Wittow / Hidgensee / Jasmund / Zuder / Unmantz / Zicker / Kutz. Und es gehen so viel Wyken ins Land / daß kein Flecken / oder Dorff / über ein halbe Meile vom Strande liget. Ob wol vor diesem grosse / und feste Städte / (als Arcona / und Carenß / von welchem ihren Abgöttern / und derselben Zerstörung / der Autor im 2. Buch / sonderlich am 254. und 256. Blättern / zu lesen ist /) und Schlösser / drinnen gewesen / so ist doch an jetzo keine bemaurete Stadt / oder Veste / drinnen zufinden / und die vom Sund / (oder Stralsund) haben auch privilegia drüber / das keine hingebauet werden. Sonst ist das Land sehr fruchtbar / und voll von Einwohnern / und man hat über siebentausendt wehrhaffter Mann drinnen zurechnen pflegen. Der Adel / und die vom Stralsund / haben die meiste Güter / doch sind die Geistlichen mit ligenden Gründen auch wol darinnen versorget / und haben von allen Früchten den Zehenden. Die Bauren haben auch ihre bescheidene Zinse / und Dienste / darüber sie nichts thun / und sich fast als für freye achten / und sich auch wol mit den Freyen befreunden; welches mir dann der alten Historicorum Aussage in die Gedancken bringet / die da bezeugen / daß sich alle Rugianer für Edle / und keiner unter ihnen für Leibeignen hat schätzen wollen. Aber solches ist hernach mit gewissen Gesetzen verschrencket. Und weil die Inwohner ihre gewönliche Landrecht fast alle wissen / so können sie ihre Wort für ihrem Landvogt selbst führen / wachsen aber darüber vielfältig in den Rechtsstreit / und geben den Gerichten genugsam zu schaffen. Auf Jasmund hat es Kreidberge / aber sonst überal wenig Höltzunge / außgenommen / was in der Stubenitz gefunden wird. Ihre Getreydig bringen die Einwohner nach dem Sunde / und daselbst ist ihnen frey zu handeln / und zu wandeln. Biß hieher abermals besagter Autor. Daniel Cramer schreibet in seiner Pommerischen Kirchen-Histori / lib. 1. cap. 37. daß / wann man die eusserste Ende ansehen wolle / diese Insul fast rund / und also der Umbkreiß von 22. Meil Wegs; und von diesem Lande wunderbar zu mercken seye / daß auff demselbigen keine Ratzen / auch nicht darauff dauren können; wie auch keine Wölffe darauff gefunden werden. Die Wasser seynd in / und

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_086.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)