Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 051.png

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

p. 566. seq. schreibet / daß die Hertzogen in Pommern / durch Einwilligung Sachsen / un / Hessen / erhalten / daß auff dem Fall / wann das Hauß Brandeburg gantz und gar abgienge / die Neu Marck / und Land zu Sterneberg / deßgleichen auch die Lehenschafft über die Heuser Lökenitze / und Vierraden / nicht an Sachsen / und Hessen / sondern an Pommern fallen solte; welche Erbeinigung auch Anno 1573. vom Keyser bestätigt worden seye. Siehe / im übrigen / auch von der Chur Brandeburg / Chytraeum lib. 1. Saxoniae p. 63. seqq. Obgedachter Andr. Angelus in der Märckischen Chronic lib. 3. f. 226. schreibt / daß Churfürst Fridericus II. zu Brandeburg / vom König Uladislao in Polen / Nider-Laußniß zu Lehen bekommen; deßwegen Er aber Anno 1461. mit König Georgio in Böheim kriegen muste / und habe der Churfürst das folgende Jahr / dem König NiderLaußnitz abgetretten / und nur die drey Städte / Cotbus / Peytze / und Sommerfeld / und was darzu gehört / behalten / so folgender Zeit allwegen beym Hauß Brandeburg geblieben. I. Cernitius, in Catalogo Elect. Brandeb. sagt: Fridericus II. Elector Brandeb. retinuit Cotbusium, Peicenam, Teupizium, et Beerenvvaldam. Und so viel von dem Hochlöblichsten Churfürstenthum Brandeburg.

So viel nun auch / fürs ander / Pommern anbelangt / so hat obangezogener Melchias Nehel, in seiner Chronographia Decennali, und daselbst in Exegesi Pomeraniae, etliche Blätter von diesem Lande / desselben Burglehen / und Sloß gesessenen Grafen / Herren / und vom Adel; und thut die Adeliche Geschlechte / sowol im Stetinischen / Stifft Camin / und in Hinder-Pommern; als auch in Vor-Pommern / nach dem A / b / c / erzehlen / und sagt under andern also: Pommern lautet bey den Meeren. Denn das Land ligt in einem schmalen Strich bey dem Meer / welches durch das Land zu Rügen / so darinnen ligt / gleichsam in zwey Theil zerrissen wird. Das Obere Meer gegen Dantzig / wird in gemein die Ost-See genennet / das Untere aber nacher Lübeck / hat man etwan Sinum Codanum, oder Goth-Danum geheissen. Sonsten aber nennet man dieselben Meere zusammen Mare Balthicum / vom Belth (ist eine Hafelung / welcher Seeland / und mehr Insulen in Dennemarck / von Holstein / und andern vesten Ländern / absondert / etc. Die Pommerische Lande werden abgetheilt in die Stetinische / Wolgastische / und Stiffts-Regierung zu Cößlin. Im Stetinischen Theil ligen / Alten Stetin / Stargard / Stolpe / Greiffenberg / Treptow an der Rega / Rügenwalde / Pyritz / Schlawe / Golnow / Gartz / Wollin / Camin / Belgarten / NeuStettin / Sam / Zanow / Pöblitz. Die Schlösser / Sazigk / dabey Zachan und Jacobshagen / Fridrichswalde / etc. Aber die Aempter Lauenburg / und Bütou / seynd / nach Absterben Hertzogs Bugißlai deß letzten / als vorledige Lehen von der Cron Polen eingezogen worden. Stiffte / und Clöster / S. Marien / und S. Otten zu Stetin / Dom-Stifft zu Camin / Colbatz / darunter Werben / und Neumarck; Belbuck / Bukow / Marienfließ / Marienthron / und das Feld-Closter bey Pyritz. Mehr andere zu Stetin / Rügewalde / Stargard / Camin / Greiffenberg / Stolpe / Wollin / Treptaw / und Neuen Stettin / etc. Das Bisthum Camin hat Colberg Stadt Dom und Closter / Cößlin die Bischoffliche Residentz-StadtDom und Closter / Cörlin / Bultzaw / Bublitze / Neugarten / der Grafen von Eberstein / Freywald deren von Wedel / etc. Die Vorder-Pommerische / oder Wolgastische / Regierung / begreifft unter sich Stralsund / Greiffswalde / Anklam / Demin / Pasewalk / Greiffenhagen / Wollgast / Barth / Trübsees / Grimmen / Tamgarten / Uckermünde / Loytz / Gützkow / Franckenburg / Richtenburg / Richtenberg / Lassen / Neue Warp; die Schlösser / Weissen / Klempenau / Lindenberg / und Torgelau; Die Insulen Usedom und Rügen / etc. Clöster ligen im Wolgastischen Theil / Neuen Camp / oder Frantzburg / Eldenou / Stolpen / Pudgiow / Hildensoy / Josenitz / Verechem; Item 2. zum Sunde / 2. zu Gripswalde. 1. zu Anklam / Grimmen / Bergen / etc. Pommern ist ein gut fruchtbar Land von Getreyd / nur Hinter-Pommern ist an etlichen Orthen sandig / hat treffliche Nahrung wegen der Schiffart / und Handlung zur See / als da ist / zu Stetin / Stralsund / Greiffswalde / Wolgast / Barth / Ancklam / Colberg / Treptow / Regenwalde / Stolpe / Camin. Denn es seynd Schiffreich die Wasser /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 051. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_051.png&oldid=- (Version vom 17.2.2023)