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§. 5.
Gesetzes-Entwurf über das Hypothekenwesen, hinsichtlich der auf dem rechten Ufer der Nahe liegenden Gemarkungstheile von auf dem linken Ufer der Nahe befindlichen Gemeinden.

Diesem von den Kammern angenommenen Gesetzes-Entwurf haben Wir am 25ten vorigen Monats Unsere Sanction ertheilt, und werden das Gesetz nunmehr durch das Regierungsblatt verkünden lassen.

§. 6.
Gesetzes-Entwurf über die Auswanderungen.

Den meisten der von den Ständen gewünschten Modificationen dieses Entwurfs, haben Wir Unsere Genehmigung ertheilt, und hiernach das im ganzen von ihnen angenommene Gesetz, so wie es durch das Regierungsblatt nunmehr verkündet werden wird, unterm 30ten vorigen Monats erlassen.
Dem Wunsche, daß durch einen Zusatzartikel die Zurücklassung einer Realcaution für die Diensttreue der im wirklichen Kriegsdienste stehenden Söhne von auswandernden Familien, vorgeschrieben werde, haben Wir Unsere Zustimmung und Genehmigung, aus dem Grunde, versagen müssen, weil darin:
a.) eine Beschränkung der bundesschlußmäßigen Ueberzugsfreiheit für die auswandernden Aeltern liegen würde; weil
b.) der Vater hiernach eine Verantwortlichkeit für Handlungen eines Sohnes übernehmen müßte, der, wenn er volljährig ist, für sich handeln darf, und schon früher freiwillig in Kriegsdienste treten kann; weil ferner
c.) der Zweck eines solchen Artikels dennoch häufig umgangen werden könnte, und endlich, weil
d.) dieser Artikel mit den Bestimmungen des Gesetzes über die an die Stelle der Vermögens-Confiscation bei Deserteurs tretenden Geldstrafen nicht im Einklange stände, nach welchen der im Lande wohnende Vater eines wirklich desertirenden Sohnes, in der Verfügung über sein Vermögen nicht beschränkt wird.

§. 7.
Gesetzes-Entwurf über die Formen der Domänen-Veräusserung.

Die von den beiden Kammern gewünschten Modificationen zu diesem Entwurfe haben Unsere Zustimmung erhalten. Wir haben daher mit Berücksichtigung derselben, das Gesetz unterm 2ten dieses Monats erlassen, und es wird dasselbe nunmehr durch das Regierungsblatt verkündet werden.