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Er ging ihm entgegen im Walde an einem finsteren Octobernachmittage, da der Herbst bereits blutrothe Flecken in das Laub gezeichnet hatte, und erschlug ihn mit einer Hacke.

Festgenommen und seiner That geständig, wurde er zum Tode durch den Strang verurtheilt. Umsonst flehte er, man möge ihm noch eine letzte Huld vergönnen – ein kurzes Wiedersehen mit seiner Braut. Alle seine Bitten blieben vergeblich. Da kam ein finsterer Trotz über ihn, und der Priester, der ihm in seiner letzten Stunde beistand, vermochte nicht, in ihm Reue zu erwecken ob des von ihm verübten Verbrechens, da er im Gegentheil behauptete, was er gethan, sei wohl gethan und ein Gott gefällig Werk gewesen.

Der Tag der Urtheilsvollstreckung kam. Die Hände am Rücken gebunden und geschornen Hauptes trat er auf den Richtplatz. Neben ihm schritt der Priester. Aber der Verurtheilte hielt den Kopf von ihm abgewendet und hörte nicht auf ihn. Sein Blick irrte suchend über die neugierig zusammengerottete Menge. Sein finsteres Gesicht verklärte sich wundersam. Dort in der vordersten

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Ossip Schubin: Etiquette. Paetel, Berlin 1887, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Etiquette_Schubin_Ossip.djvu/63&oldid=- (Version vom 31.7.2018)