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nebst den Einzelnheiten bestätigte; worauf der kaiserliche Censor Fan den Tingchang aus dem Gefängnisse führen und zum zweiten Male vor den Gerichtshof stellen liess. Hier wendete er sich mit wuthschnaubender Stimme an ihn: „Mit Leichtsinn oder Beschimpfung gegen die Tochter eines Mandarins von Stande verfahren, ist ein Verbrechen. Einem Weibe bereits verlobt sein und doch eine andere heirathen, ist ein zweites Verbrechen. Ehebrecherischen Umgang führen, der den Tod des einen betreffenden Theiles nach sich zieht, ist ein drittes Verbrechen. In Eurem Heirathskontrakt steht geschrieben: „Wenn der Mann das Weib hintergeht, sollen zahllose Pfeile seinen Körper treffen. In Ermangelung der Pfeile,“ fügte er mit erhobener Stimme hinzu, „sollst Du mit Stöcken gleich einem Hunde todtgeschlagen werden, so dass Du als Beispiel allen ehrlosen Schurken in Zukunft dienen mögest!“ Dabei gab er mit lauter Stimme den umstehenden Gerichtsdienern ein Zeichen; diese griffen nach ihren Bambusknütteln, stürzten herbei und schlugen mit wildem Lärmen den unglücklichen Verbrecher, von dessen Körper die Stücke nach allen Richtungen in der Halle umherflogen. Im nächsten Augenblick bezeichnete nur ein blutiger hässlicher Klumpen den Körper des Verräthers der armen unglücklichen Lẅan.


In der Stadt billigte man allgemein diese Bestrafung als gerechten Lohn für die herzlose, frühere Grausamkeit Tingchangs. Als sein Vater, der alte Chow, diese schreckliche Nachricht vernahm, verschied er plötzlich vor Gram und Entsetzen und nicht lange nachher

Empfohlene Zitierweise:
unbekannt, Adolf Böttger (Übersetzer): Die blutige Rache einer jungen Frau. Wilhelm Jurany, Leipzig 1847, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Die_blutige_Rache_einer_jungen_Frau.djvu/083&oldid=- (Version vom 31.7.2018)