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Wahrheit, indem er log – aber niemand glaubte sie ihm…“


Ehe die peinliche Gerichtsverordnung Karls des Fünften erschien, nahm man es im römischen Reiche mit dem niedern Diebstahl nicht so genau.

Es stahl jeder einmal, was ihm zufällig in die Hand kam: einen silbernen Becher beim Wirt, eine süße Semmel beim Bäcker, beim Metzger eine Wurst, beim Philosophen einen Gedanken und beim Dichter einen Vers oder zwei.

Als nun die Carolina, die peinliche Gerichtsverordnung Karls des Fünften, in Trebbin zum erstenmal öffentlich aushing – war sie am nächsten Tag gestohlen.

Bracke hatte sie nachts, als er von der Kneipe kam, heimlich vom Rathaus herabgenommen.

Denn er hatte Mitleid mit den Dieben.


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Klabund: Bracke, Berlin 1925., Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bracke_(Klabund)_118.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)