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(où l’on professe différents cultes d. h. wo man sich zu verschiedenen Kulten bekennt, wo es Angehörige verschiedener Kulte gibt) und mit den Bestimmungen des katholischen Kirchenrechts. Sie waren überdies mit den meisten Kanonisten der Meinung, daß, wenn ein Protestant auf dem geweihten katholischen Teile des Friedhofes beerdigt werde, das Kirchengesetz die weitere Vornahme kirchlicher Funktionen daselbst verbiete. Sie versäumten nicht, dieses Verbot bekannt zu machen, so oft der Fall eintrat. Auf diese Weise war es gelungen, die Konfessionalität der Friedhöfe aufrecht zu halten.

In zwei Fällen hatte ich besonderer Verhältnisse wegen von einem solchen Verbote Abstand genommen. Als aber auf dem Friedhofe zu Fameck bei Hayingen ein Protestant beerdigt wurde, mußte ich mich entscheiden. Ich folgte der Rechtsauffassung meiner Vorgänger und verbot die Vornahme der kirchlichen Funktionen auf jenem Friedhofe. Hätte ich anders gehandelt, so würde ich mich mit meinen Amtsvorgängern in Widerspruch gesetzt und mir den Vorwurf schwächlicher Nachgiebigkeit, der Preisgabe eines kirchlichen Rechtes, zugezogen haben[1].

Während die früheren Verbote dieser Art von der Öffentlichkeit gar nicht weiter beachtet worden waren, bemächtigte sich die kirchenfeindliche Presse alsbald des »Falles Fameck« und entrüstete sich in schärfsten Worten über die Intoleranz des Bischofs von Metz.

Wäre dieser Vorwurf begründet gewesen, so hätte er natürlich in erster Linie die katholische Kirche selber getroffen. Es ist ja richtig, daß deutsche Kanonisten die Ansicht vertraten, die Beerdigung eines Akatholiken auf einem geweihten katholischen Friedhofe bedinge nicht eo ipso das Verbot jedes kirchlichen Begräbnisses daselbst; allein das kirchenrechtliche Verbot des akatholischen Begräbnisses in geweihter Erde bleibt auch so bestehen. Ist nun ein solches Verbot, das natürlich der Beisetzung eines Akatholiken an einem durchaus würdigen, wenn auch von der katholischen Begräbnisstätte

  1. Der Bischof wäre wohl nicht mit dieser Strenge vorgegangen, hätte man ihn nicht von gewisser Seite zu diesem Schritte gedrängt.
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Willibrord Benzler: Erinnerungen aus meinem Leben. Kunstverlag, Beuron 1922, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Benzler_Leben_105.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)