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Niemanden, wie geschehen, vor Gottes Gericht citire; imgleichen: dem Ministerio, welches des Mag. Lange’s Conduite in hoc passu gewiß nicht loben wird, davon Part zu geben.“ Auf welches Gesuch E. E. Rath eingegangen ist und die nöthige Wandelschaffung angeordnet hat.

Der gute Mag. Lange hat sich genug selbst bei der Sache am meisten „chagriniret.“ Vielleicht ist er davon krank geworden und hat deshalb nicht mehr gepredigt. Schon am 7. Mai folgenden Jahres 1700 ist er verstorben. Womit denn die gefährliche Spaltung der Gemeinde ihr letztes Ende erreichte, und der Aufstand der wenigen Aufständer vollends aufhörte. Das Hamburger Frauenzimmer folgt, wie bekannt, noch heutigen Tages dem christlichen Kirchengebrauch der Urmütter, verrichtet die Gebets-Andacht nach wie vor „sitzend und bückend, und erhebt sich dann nicht sonder Geräusch zur Empfangung des Segens.“ Seitdem hat kein Prediger es wieder versucht, in diesem Punkte reformirend vorzuschreiten, obschon es manchmal recht „böse und theure Zeiten“ gegeben hat, die wohl ein Werk zur „sonderbaren Ehre Gottes“ hätten veranlassen können.


116. Von einem Herzoge und einem Hamburger Bürger.
(Um 1700.)

Vor vielen Jahren kommt einmal ein Herzog von Mecklenburg oder Braunschweig-Lüneburg incognito an einem Sonntage in der Frühe nach Hamburg, und verspürt alsobald die Lust, ohne alle Begleitung sich die Stadt ein wenig anzusehen; wandelt also beschaulich durch die stillen Gassen, betrachtet die steinernen Kaiserbilder am Rathhause, die Giebelhäuser

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Otto Beneke: Hamburgische Geschichten und Sagen. Hamburg: Perthes-Besser & Mauke, 1854, Seite 341. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Beneke_Hamburgische_Geschichten_und_Sagen_341.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)