Seite:De Auerswald und Lichnowsky 139.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

außergerichtlichen Aussagen des Angeschuldigten enthalten Nichts von Mißhandlung oder Tödtung, – was um so höher anzuschlagen ist, je mehr es damals gang und gäb war, mit den Thaten des 18. September sich zu berühmen.

Dagegen war um so gewisser die weitere Frage: ob dem Angeschuldigten die Tödtung des Generals v. Auerswald nicht wenigstens zur Fahrläßigkeit zugerechnet werden müsse? – zu bejahen.

Denn ein Mithandelnder, wie Rückert, konnte und mußte nach allen Umständen des verbrecherischen Hergangs, wie sie oben dargestellt sind, bei seiner Betheiligung an der Durchsuchung des Hauses und der Herausführung Auerswalds durch den Garten das Bewußtsein haben, daß die Ueberlieferung desselben an die Rotte, welche der Angeschuldigte geleitete, die Tödtung Auerswalds höchst wahrscheinlich zur Folge haben werde.

Endlich war der Angeschuldigte auch noch der widerrechtlichen Aneignung des von Auerswald im Schmidtischen Hause abgelegten Rocks (im Werthe von 5–6 Gulden) für schuldig zu erachten.

Er ist geständig, denselben auf Befehl eines oder mehrerer Mitglieder der Rotte von dem Gärtner Schmidt verlangt und ausgeliefert erhalten zu haben, was Schmidt vollkommen übereinstimmend bezeugt. Nach Rückerts Geständniß war auch der Andre, der mit ihm das betreffende Verlangen an Schmidt stellte, bewaffnet. Das Ganze gieng gerade während des stärksten Tumults, kurz vor der Erschießung Auerswalds, als noch Haus und Garten mit Bewaffneten angefüllt waren, vor sich. Zwar behauptete Rückert späterhin im Widerspruche mit Schmidt, dieser

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_139.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)