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das Treiben der Andern eingemischt haben würde, – namentlich da er Zeuge von dem sein mußte, was die Jungfer Pfalz erzählt: – sie sei, als sie das Gepolter die Treppe herab hörte, vor ihre Stubenthüre geeilt und habe den auf dem Gang befindlichen Bewaffneten gesagt, sie möchten doch den Mann nicht tödten, sondern, wenn er etwas begangen habe, den Gerichten übergeben; es habe ihr aber einer entgegnet, das sei ein Spion, ein Verräther, über den müsse Standrecht gehalten werden.

Je unwahrscheinlicher aber hiernach die Darstellung des Angeschuldigten erscheint, um so mehr Wahrscheinlichkeit wächst nothwendig den Aussagen des Eichhorn und Etzel und den so vielfach bezeugten außergerichtlichen Geständnissen des Angeschuldigten zu. Noch weit höher jedoch steigt die Unwahrscheinlichkeit der Darstellung des Angeschuldigten durch sein eigenes Geständniß, „daß er zwar die Treppe herab in den Hausraum gleicher Erde vor Auerswald, zur Hausthüre heraus aber und bis auf das Bergelchen neben dran gegangen sei,“ mithin auf einem Weg, wo nach den eigenen Angaben des Angeschuldigten und einer Menge übereinstimmender Zeugnisse Auerswald der Gegenstand mehrfacher sehr grober körperlicher Mißhandlungen war. Dies wäre entschieden unmöglich gewesen, wenn der Angeschuldigte wirklich schon nach der Entdeckung Auerswalds nichts mehr mit der Sache zu thun haben oder gar auf Auerswalds Beschützung hätte bedacht sein wollen. Selbst auf dem Bergelchen entfernte er sich nach seiner eigenen bestimmtesten Aussage nur auf Aufforderung (Befehl, Ordre) eines oder mehrerer Bewaffneter, die ihn zur Abholung der von Auerswald abgelegten Kleidungsstücke kommandirten.

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_133.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)