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sind hingelaufen und haben zugehorcht; denn sie meinten, es seyen kleine singende Waldvögelein, die mit solcher Lustigkeit musicirten und Gott lobeten – und dabei sind sie gefangen worden von den Zwergen, die sie mit in den Berg hinab genommen, daß sie ihnen dort als Diener und Dienerinnen aufwarteten. Seitdem die Menschen nun wissen, daß es da so her geht und nicht recht geheuer ist, hüten sie sich mehr und geht keiner dahin. Doch verschwindet von Zeit zu Zeit noch manches unschuldige Kind und die Leute sagen dann wohl, es hab’s einer der Zwerge mitgenommen; und oft ist es auch wohl durch die Künste der kleinen braunen Männer eingefangen und muß da unten sitzen und dienen und kann nicht wieder kommen. Das ist aber ein uraltes Gesetz, das bei den Unterirdischen gilt, daß sie je alle fünfzig Jahre wieder an das Licht lassen müssen, was sie eingefangen haben. Und das ist gut für die, welche so gefangen sitzen und da unten den kleinen Leuten dienen müssen, daß ihnen diese Jahre nicht gerechnet werden und daß keiner da älter werden kann als zwanzig Jahre, und wenn er volle fünfzig Jahre in den Bergen gesessen hätte. Und es kommen auf die Weise alle, die wieder herauskommen, jung und schön heraus. Auch haben die meisten Menschen, die

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Ernst Moritz Arndt: Mährchen und Jugenderinnerungen. Erster Theil. Berlin 1818, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Arndt_M%C3%A4hrchen_1_158.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)