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Solche Demonstrationen, welche man aus einer regirungsfeindlichen Gesinnung der Universität und bezw. namentlich der Studenten – die nicht zum erstenmal ihre Uebereinstimmung mit den Oppositionsmännern unter ihren Lehrern zu Schau trugen – herleitete, zusammen mit den in den vorangegangenen Jahren nicht seltenen Ausschreitungen von Akademikern waren es, die das Ministerium zu dem Erlass vom 14. Juli 1832 aufreizten, in welchem „alle Aufzüge, Nachtmusiken, Fackelzüge und andere dergl. Feierlichkeiten bis auf weitere Weisung unbedingt untersagt und der Inhalt des § 44 der akad. Gesetze[1] in extenso republizirt“ wurde. Ferner aber wurde „für den Fall eines Aufstandes oder einer gewaltsamen Widersetzlichkeit der Akademiker“ nicht nur Gewalt entgegen angedroht, sondern sogar die Schließung der Universität auf unbestimmte Zeit in Aussicht gestellt. Aus allem ging – nach der Ansicht des Konsistoriums (16. VII) – hervor, dass nach Karlsruhe „die allerungünstigsten und ebenso unwahren Nachrichten über den Geist und die Stimmung der Akademiker in Freiburg gelangt sein müssen.“[2] Natürlich musste man trotzdem Folge leisten und den Erlass anschlagen.

In der gleichen Sitzung ließ das Konsistorium dem Gemeinderat wegen des mit diesem Gegenstand in Verbindung stehenden Planes einer zu errichtenden Bürgergarde antworten, „man glaube nicht, dass eine solche Einrichtung gerade jetzt


statt. – Am 29. d. M. gab die Universität dann noch eine größere Feier zu Ehren ihres Vertreters in der I. Kammer, Zells.

  1. Bezieht sich auf Trinkgelage, Unmäßigkeiten u. a. unter den Studenten.
  2. Solchen bösartigen Gerüchten über regirungsfeindliche Gesinnung der Freiburger Studenten sucht offenbar auch Prof. Schneller in seinem Buch „Das Jahr 1831 in seinen Staatsumwälzungen und Hauptereignissen“ (Stuttg. 1833) entgegenzutreten oder vorzubeugen, wenn er S. 274 sagt: „Die Stadt Freiburg, besonders die Studenten in ihr, meistens muntere Schwaben, biedere Schweizer, lebhafte Rheinländer, nahmen an den öffentlichen Angelegenheiten öffentlichen Anteil durch eine Art Vergötterung fur den Großherzog, welcher Badens Verfassung zur Wahrheit gemacht.“ – In Wahrheit aber galt Freiburg damals als der Hauptsitz des Liberalismus; und dass, wie der Pressfreiheitsjubel, so auch die Unterstützung der Polen daselbst bis ins Uebermaß stieg, werden wir später noch sehen.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_230.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)