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(Die einzelnen Strafandrohungen habe ich nicht aufgeführt, weil sie für die Darstellung belanglos sind; es handelt sich meist um Strafgelder von 1 bis 10 und mehr Pfund Heller; nebstdem aber wird vielfach auf Einziehung des entwendeten, nicht rechtzeitig abgeführten, betrügerisch zugerichteten usw. Holzes erkannt, bei den Glashütten wird sogar der Abbruch zur Ungebühr errichteter Gebäude angeordnet.)

Kenzingen (Karlsruhe). JULIUS HAMM.     


DIE GLOCKEN VON ST. GEORGEN BEI FREIBURG.
NACHTRAG.

Zu den ersten der von mir Alemannia XX, 2, S. 206 ff. mitgeteilten Sagen aus St. Georgen bei Freiburg ist mir nachträglich nachfolgendes erzählt worden.

Die Freiburger versprachen den Bewohnern von St. Georgen, für die Glocke so viel Geld zu geben, als in deren Innern Platz habe, die Glocke selbst mit Thalern anzufüllen, oder aber den Weg von der Kirche in St. Georgen bis zum Grenzstein der beiderseitigen Gemarkungen – also bis zu jener Stelle, wo die Glocke ihre Stimme vernehmen ließ – mit Thalern zu belegen. Dazu ist zu vergleichen was Otte, Glockenkunde², 172 Anm. 1 erzählt.

Geführt wurde die nach Freiburg zu bringende Glocke von sechs Eseln.

Freiburg i. B. HERMANN MAYER.     


ZU J. P. TETHINGER.

Herr Direktor F. Bauer zu Freiburg i. B. macht mich darauf aufmerksam, dass er in seiner 1867 erschienenen Programmbeilage „Die Vorstände der Freiburger Lateinschule“ S. 38–44 bereits über Tethinger gehandelt hat.

F. P.     
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 93. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_100.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)