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Andererseits erhalten wir, da nach Satz 36

ausfällt, die Gleichung

wegen (5) und (6) entnehmen wir hieraus

,

d. h. ist eine gerade Zahl.

Damit ist unsere Behauptung bewiesen und es muß mithin entweder das Primideal des Körpers in weiter zerlegbar sein oder der Exponent , zu dem in aufgeht, gerade ausfallen. In beiden Fällen aber kann, wie leicht ersichtlich, eine ganze Zahl im Körper gefunden werden, derart, daß einem Bruche wird, dessen Zähler und dessen Nenner zu prim ausfallen, und aus (2) schließen wir dann

.

Diese Gleichung erhält mit Rücksicht auf die Definition 17 die Gestalt

und folglich ist nach Satz 50 auch

,

d. h. ist Normenrest im Körper nach und folglich ist wegen Satz 56 auch . Damit ist der Satz 57 in dem Falle bewiesen, daß der Exponent gerade ausfällt.

Wir machen zweitens die Annahme, daß der Exponent ungerade ist und benutzen wiederum die Bezeichnungen wie in Satz 42. Wir bestimmen dann eine ganze zu prime Zahl in , für welche die Kongruenzen

bestehen. Es sei ferner ein Primideal in , welches den Bedingungen