Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Paul Lafargue (übersetzt von Eduard Bernstein): Das Recht auf Faulheit | |
|
„Unbefangen prüfen, das ist es auch, was wir den Lesern in Bezug auf die Lafargue’sche Schrift empfehlen. Nicht aus polemischen Gründen bringen wir sie zum Abdruck – wenn wir polemisiren, so thun wir dies offen und ohne Rückhalt – sondern ihrer unleugbaren Vorzüge wegen. Sie enthält in knappster Form eine Fülle von anregenden Gedanken, sowie von beweiskräftigem Material für unsere Sache, so daß selbst Der sie mit Frucht lesen wird, dem ihre „Moral“ oder „Immoral“ – wie man’s eben nehmen will – doch einige „Bedenken“ erregt.“
Empfohlene Zitierweise:
Paul Lafargue (übersetzt von Eduard Bernstein): Das Recht auf Faulheit. Schweizerische Genossenschaftsbuchdruckerei, Hottingen-Zürich 1884, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_recht_auf_faulheit-lafargue-1884.pdf/4&oldid=- (Version vom 9.5.2017)
Paul Lafargue (übersetzt von Eduard Bernstein): Das Recht auf Faulheit. Schweizerische Genossenschaftsbuchdruckerei, Hottingen-Zürich 1884, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_recht_auf_faulheit-lafargue-1884.pdf/4&oldid=- (Version vom 9.5.2017)