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Das Prinzip der Relativität und die Grundgleichungen der Mechanik;
von Max Planck.
(Vorgetragen in der Sitzung vom 23. März 1906.)
(Vgl. oben S. 120.)

Das vor kurzem von H. A. Lorentz[1] und in noch allgemeinerer Fassung von A. Einstein[2] eingeführte „Prinzip der Relativität“, welches besagt, daß von zwei durch die Beziehungen:

. . . 1)
( Lichtgeschwindigkeit im Vakuum)

zusammenhängenden Bezugssystemen (, , , ) und (, , , ) keines mit größerem Rechte als das andere für die Grundgleichungen der Mechanik und Elektrodynamik benutzt werden und daher als „ruhend“ bezeichnet werden kann, bedingt, wenn es sich allgemein bewähren sollte, eine so großartige Vereinfachung aller Probleme der Elektrodynamik bewegter Körper, daß die Frage seiner Zulässigkeit in den Vordergrund jeglicher theoretischer Forschung auf diesem Gebiete gestellt zu werden verdient. Freilich scheint diese Frage durch die neuesten wichtigen Messungen von W. Kaufmann[3] bereits erledigt zu sein, und zwar in negativem Sinne, so daß sich jede weitere Untersuchung erübrigen würde. Indessen möchte ich es im Hinblick auf die immerhin nicht ganz einfache Theorie dieser Versuche noch nicht für ganz ausgeschlossen halten, daß das Relativitätsprinzip sich bei näherer Ausarbeitung vielleicht doch noch mit den Beobachtungen verträglich erweisen könnte. Auch dem Bedenken,


  1. H. A. Lorentz, Versl. Kon. Akad. v. Wet. Amsterdam 1904, S. 809.
  2. A. Einstein, Ann. d. Phys. (4) 17, 891, 1905.
  3. W. Kaufmann, Sitzungsber. d. preuß. Akad. d. Wiss. 1905, S. 949; Ann. d. Phys. (4) 19, 487, 1906.