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Siebente Vorlesung.




Das Verhältnis des Evangeliums zu dem Rechte und den Rechtsordnungen hat uns in der letzten Vorlesung beschäftigt. Wir haben gesehen: Jesus ist der Überzeugung, daß Gott das Recht schafft und schaffen wird. Weiter, wir erkannten, daß er von seinen Jüngern fordert, sie sollen auf ihr Recht verzichten können. Indem er diese Forderung ausspricht, hat er nicht alle Verhältnisse seiner Zeit im Auge, noch viel weniger die verwickelteren einer späteren, sondern ihm steht nur ein einziges Verhältnis vor der Seele, die Beziehung jedes Menschen zum Reiche Gottes. Weil der Mensch alles verkaufen soll, um die köstliche Perle zu kaufen, so soll er auch die irdischen Rechte fahren lassen können, so soll alles jenem höchsten Verhältnis untergeordnet werden. Im Zusammenhange aber mit dieser Verkündigung eröffnet Jesus die Aussicht auf eine Verbindung der Menschen untereinander, die nicht durch eine Rechtsordnung zusammengehalten ist, sondern in welcher die Liebe regiert und in der man den Feind durch Sanftmut überwindet. Es ist ein hohes, herrliches Ideal, welches wir hier von der Grundlegung unserer Religion her erhalten haben, ein Ideal, welches unserer geschichtlichen Entwicklung als Ziel und Leitstern vorschweben soll. Ob die Menschheit es je erreichen wird, wer kann es sagen? aber wir können und sollen uns ihm nähern, und heute fühlen wir bereits – anders als noch vor zwei- oder dreihundert Jahren – eine sittliche Verpflichtung in dieser Richtung, und die zarter und darum prophetisch unter uns Empfindenden blicken auf das Reich der Liebe und des Friedens nicht mehr wie auf eine bloße Utopie.

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Adolf von Harnack: Das Wesen des Christentums. J. C. Hinrichs, Leipzig 1900, Seite 072. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DasWesenDesChristentums.djvu/076&oldid=- (Version vom 30.6.2018)