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4) Alle unverheiratheten Militärpersonen in den untern Graden werden ohne Ausnahme infibulirt.

5) Da in freien Staaten Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze stattfinden muß, so kann die vornehme und oft sehr ausgelassene Jugend der Eximirten, insofern sie die Grenzen der Sittlichkeit überschreitet, nicht befreit bleiben, sondern wird sich mit einigen Modificationen den gleichen Gesetzen unterwerfen müssen.“

Solche Rathschläge konnte dieser Mann nur in dem Bewußtsein geben, daß er dadurch das Reich der Sittlichkeit und der Vernunft stärke. Er beschränkt mit dem gefühllosesten Sittlichkeitsfanatismus die Freiheit, aber er beschränkt sie, „weil alles Unglück in der Welt durch den unregelmäßigen Gebrauch der Freiheit der Menschen entsteht.“ Auch waren seine Schriften dem damaligen Zeitgeiste gar nicht fremd; er widmete sie dem preußischen Staatsministerium, dann dem Minister Altenstein und schliesslich dem Könige Friedrich Wilhelm III. selbst und sie wurden huldreich aufgenommen. Wie sollten sie dies auch nicht? Waren sie doch die, wenn auch derbe, so doch richtige Consequenz des Polizeistaates, der zu Nutz und Frommen der Menschheit die lebendigen Menschen in allerlei Weise infibulirte.

Indeß wie alle Tyrannei, wenn sie gar zu grell und handgreiflich auftritt, dem sonst höchst unterthänigen Menschen mit einem Male verabscheuungswerth erscheint, so empörte auch diese nackte moralische Tyrannei ebendieselben Menschen auf’s Aeußerste, die es ganz gelassen mit ansehen konnten, daß theils ausdrückliche Verbote mit Heirathsbeschränkungen, theils die bittere Noth vielen Millionen von Menschen das Heirathen unmöglich machten, und daß Millionen Kinder durch den Nothstand ihrer Eltern offenbar dem Tode geweiht wurden.

Weinhold – der übrigens nicht bloß Gegner, sondern auch Freunde in der literarischen Welt fand – konnte mit