Seite:DE Stirner Schriften 189.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

welche den Unbemittelten davon ausschließen, geknüpft und die Wahlfähigkeit beschränkt werde, um die ärmere, ungebildete Klasse der Bürger in der Regel aus dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu entfernen“. Nur ein Beispiel, wie der Richter, der „sich auf das ihm fernliegende Gebiet eines literarischen Kritikers begeben hat“ (denn einen großen Theil des Erkenntnisses nehmen die Versuche ein, dem Dr. Jacoby Unrichtigkeiten nachzuweisen), abgefertigt wird. „Es wird mir zuerst, sagt Jacoby in dem Abschnitt: Communalverfassung, der Vorwurf gemacht, daß ich in Betreff der Erwerbung des Bürgerrechts und der Wählbarkeit zum Stadtverordneten „verschwiegen“ habe, daß nach der revidirten Städteordnung auch Solche, welche das vorgeschriebene Einkommen nicht besitzen, sich aber eines „ausgezeichneten Vertrauens“ würdig beweisen, durch übereinstimmenden Beschluß des Magistrats und der Stadtverordneten zum Bürgerrechte gelangen, sowie unter die Wählbaren aufgenommen werden können. „Verschwiegen“ habe ich nichts, nur weggelassen, was ich bei Abfassung meiner Schrift für unwesentlich hielt und auch jetzt noch dafür halte. Nur von der Berechtigung zum Bürgerwerden und zur Wählbarkeit ist hier die Rede, nur in Bezug auf diese Berechtigung werden die beiden Städteordnungen verglichen. Berechtigt ist aber zum Erwerbe des Bürgerrechts nach der revidirten Städteordnung nur Der, welcher ein Grundeigenthum von 300-2000 Thlr. oder aus einem stehenden Gewerbe eine reine Einnahme von 200-600 Thlr. oder aus andern Quellen ein Einkommen von wenigstens 400-1200 Thlr. hat; wahlberechtigt ist nach der revidirten Städteordnung nur derjenige Bürger, der ein[WS 1] Grundeigenthum von 1000-12,000 Thlr. besitzt oder ein jährliches Einkommen von 200–1200 Thlr. nachweisen kann. Nach der älteren Städteordnung dagegen ist jeder unbescholtene Einwohner der Stadt „ohne Rücksicht auf seine persönlichen Verhältnisse“

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: eine
Empfohlene Zitierweise:
Max Stirner: Max Stirner's Kleinere Schriften und Entgegnungen. , Berlin 1914, Seite 189. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DE_Stirner_Schriften_189.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)