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diesem Falle werden die Ueberzähligen allmählig abgehen.

Wer im erstern Falle aus den jetzigen Mitgliedern des Bürgercollegs gewählt wird, nimmt seinen vorigen Anciennetätsrang ein, und ob man gleich zu dem Patriotismus dieser Bürger sich versehen darf, daß sie die Annahme dieser Wahlen, nicht von sich ablehnen werden; so sollen doch diejenigen von ihnen, welche dem gemeinen Stadtwesen schon fünf Jahre lang im Bürgercolleg Dienste geleistet haben, zur Annahme nicht können gezwungen werden.
d) Hierauf constituirt sich das neue Colleg des Bürgerausschusses als ständige Bürgerrepräsentation, wählt seinen Senior und Consulenten.
e) Diejenigen Personen, welche aus der Zahl der 45 Wählenden in den Bürgerausschuß etwa kommen, werden sogleich und schon während dem Wahlact der 51 wieder durch Einrücken jener, welche bei dem Wahlcolleg der 75 nach ihnen die mehrsten Stimmen gehabt haben, ersetzt. Hierauf vereinigen sich
f) diese 45 mit den 51 Mitgliedern des neu gewählten oder respective im Bestätigungsfalle – mit den 61 Mitgliedern des bestätigten Bürgerausschusses, und legen in die Hände des älteren Bürgermeisters einen Wahleid dahin ab:
„Daß sie, bei dem ihnen nun obliegenden Vorschlage zu Rathspersonen, lediglich auf das Wohl der hiesigen Stadt, nach besten Einsichten, Wissen und Gewissen, Rücksicht nehmen wollen.“

Sie machen sofort durch absolute Stimmenmehrheit einen Vorschlag von vier Candidaten zu Rathsstellen an den versammelten Senat, woraus dieser zwei wählt. Mit diesem Vorschlage wird successive fortgefahren, bis die 20 neuen Rathsglieder gewählt sind.

Doch stehet in dem vorliegenden besonderen Falle nicht nur dieser Versammlung frei, in Rücksicht der Verdienste der Mitglieder des bisherigen Gerichts erster Instanz die sämmtlichen jetzigen Stadtgerichtsräthe dem Senate zur Aufnahme in das Rathscollegium auf einmal

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 428. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_446.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)