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der vierte die Städte Ilmenau, Blankenhayn, Krannichfeld, Remda und Berka, nebst dem Flecken Tannroda; der fünfte die Städte Apolda, Dornburg, Sulza und Magdala; der sechste die Stadt Eisenach mit Fischbach; der siebente die Städte Ostheim, Geis und Lengsfeld; der achte die Städte Vacha, Berka an der Werra und Kreuzburg; der neunte die Städte Neustadt und Triptis; der zehnte die Städte Weyda und Auma.

§. 11. Für den Stand der Bauern bestehen ebenfalls zehn Wahlbezirke. Der erste dieser Bezirke ist zusammengesetzt aus den Aemtern Weimar und Capellendorf; der zweite aus den Aemtern Bürgel, Dornburg, Tautenburg und Jena, mit den Stadtgerichts-Dörfern; der dritte aus den Aemtern Allstädt, (Oldisleben), Hardisleben, Niederroßla und den Stadtgerichts-Dörfern von Buttstädt; der vierte aus den Aemtern Blankenhayn, Ilmenau, Berka und Remda; der fünfte aus den Aemtern Rudestedt, Atzmannsdorf und Tonndorf; der sechste aus den Aemtern Kaltennordheim, Ostheim, Dermbach und Geis, nebst dem Gericht Wenigentafft; der siebente aus den Aemtern Vacha, mit der Vogtei Kreuzburg, Tiefenort mit dem Gericht Marksuhl und Frauensee, nebst den Patrimonial-Aemtern Lengsfeld und Völkershausen; der achte aus den Aemtern Gerstungen, Haußbreitenbach, Kreuzburg und Eisenach; der neunte aus dem Amte Neustadt; der zehnte aus dem Amte Weyda mit Mildenfurth. Jedes Amt wird hier mit Inbegriff der Patrimonial-Gerichtsdörfer verstanden, welche innerhalb des Amtsbezirks liegen.

§. 13. Aus jedem dieser für den Stand der Bürger, und für den Stand der Bauern, angeordneten Wahlbezirke wird ein Abgeordneter erwählt. Die Wahl geschieht durch Wahlmänner.

§. 14. In dem Stande der Rittergutsbesitzer hat derjenige das Recht, an der Wahl Antheil zu nehmen, welcher ein Rittergut entweder allein, oder mit Andern gemeinschaftlich besitzt, ohne Unterschied des Standes, der Geburt und der Religion, auch ohne Unterschied, ob das

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 336. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_354.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)