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fürstlichen und gräflichen Familien, auf deren im Reiche gelegenen Besitzungen Reichs- oder Kreistagsstimmen ruhten;

c. denjenigen im Königreiche begüterten Fürsten, Grafen und Edelleuten, welchen der König Sitz und Stimme verleiht;

d. dem Kanzler der Universität Tübingen, und dem ältesten General-Superintendenten;

e. den katholischen Bischöffen des Königreiches und einstweilen aus dem General-Vicar aus Ellwangen, Bischoff von Tempe, Fürsten von Hohenlohe, und dem an Dienstzeit ältesten katholischen Decan.

2. Aus gewählten Mitgliedern:

a. Alle nicht mit eigenen Stimmen begabte Gutsbesitzer im Königreiche, sie mögen aus dem Adel-, Bürger- oder Bauernstande seyn, die aus liegenden Gründen einen reinen Ertrag von 200 fl. beziehen und das 25ste Jahr erreicht haben, sind Wahlmänner, und wählen in jedem Oberamtsbezirke unter dem Präsidio des königlichen Oberamtmanns Einen Repräsentanten.

b. Die Städte, welche das Prädicat: „gute“ haben, ordnen jede Einen Deputirten zur Ständeversammlung ab.

1. Wahlfähig sind Alle, welche Unterthanen sind, und bürgerliche Rechte im Königreiche haben, weß Standes sie auch seyn mögen, und das dreißigste Jahr erreicht haben.

2. Auch königliche Diener, mit Ausnahme der als Geistliche oder Aerzte angestellten Individuen, in so fern ihre Dienstverhältnisse solches gestatten.

3. Die gewählten Mitglieder werden sich vor einer königlichen Commission, unter Zuziehung des Erbmarschalls und zweier Stände, welche Virilstimmen führen, legitimiren.

B) Versammlungen der Stände.

1. Die Stände versammeln sich nicht anders, als auf Einberufung des Königs, welcher an die Fürsten und Grafen unmittelbar ein Berufungsschreiben erläßt; die übrigen Repräsentanten werden durch Circularerlasse des Ministers des Innern einberufen; von diesem werden auch die Wahlen angeordnet.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_239.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)