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als Unter-Kreiscommissariaten, angeordnet und geleitet, sofort von den gutsherrlichen Beamten in Vollzug gebracht.

§. 19. In gemischten Orten, wo die Gerichtsbarkeit mehrerer Gutsherren, oder die gutsherrliche und jene Unsrer Untergerichte concurrirt, haben letztre die Sorge für die Localsicherheit und die hiezu erforderlichen Anordnungen, namentlich die Löschanstalten zu übernehmen. An ungemischten Orten hingegen kömmt die Local-Sicherheitspolizei dem gutsherrlichen Gerichte zu.

§. 20. Die Gestattung öffentlicher Tänze, Schauspiele, Scheibenschießen, Wettrennen und andrer öffentlicher Unterhaltungen, dann die Aufsicht über dieselben, kömmt nach den diesfalls bestehenden Verordnungen, jedoch mit dem eben festgesetzten Unterschiede, den Gutsherren zu.

§. 21. Die Bewilligung zur Errichtung von Lotterieen, oder des sogenannten Glückshafens gebührt den Gutsherren nicht.

D. Dorfs- und Gemeinde-Polizei.

§. 22. Die Dorfs- und Gemeinde-Polizei, welche auf die Verwaltung des Gemeindegutes, auf die Einrichtung oder Erhaltung der Armenanstalten, der Gemeindewege, auf die Leitung der Gemeindeversammlungen, und überhaupt auf die Handhabung der öffentlichen Ruhe sich bezieht, steht in Dörfern, welche ungemischt sind, dem gutsherrlichen Gerichte zu.

§. 23. In gemischten Dörfern bleibt sie gemeinschaftlich, so weit es dabei auf die Verwaltung des Gemeindevermögens und auf die Leitung der Armenanstalten ankömmt.

Die Sicherheitspolizei auf dem Felde und im Dorfe hingegen steht in solchem Falle mit dem Rüge- und Strafgerichte Unserm Landgerichte zu.

E. Gewerbs- und Handels-Polizei.

§. 24. Die Aufsicht über das Zunftwesen, die Bestätigung oder Einführung von Zunft- und Handwerks-Ordnungen, die Entscheidung der Streitigkeiten der Zünfte

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 170. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_188.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2021)