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Constitution der freien Stadt Cracau vom 3. Mai 1815.

1. Die römisch-katholisch-apostolische Religion wird, als Religion des Landes, in Kraft erhalten.

2. Jeder christliche Gottesdienst ist frei und begründet keinen Unterschied in den gesellschaftlichen Rechten.

3. Die gegenwärtig bestehenden Rechte der Landleute werden in Kraft erhalten. Vor dem Gesetze sind alle Bürger gleich; und alle werden auf gleiche Art von ihm beschützt. Das Gesetz beschützt eben so alle geduldete Arten der Gottesverehrung.

4. Die Regierung der freien Stadt Cracau und ihres Territoriums wird einem Senate beiwohnen, der aus zwölf Mitgliedern, die Senatoren heißen, und aus einem Präsidenten besteht.

5. Neun Senatoren, den Präsidenten mit einbegriffen, werden von der Repräsentantenversammlung gewählt. Die übrigen Vier werden vom Domcapitel und von der Akademie ausersehen, welche Körperschaften das Recht haben, jede zwei ihrer Mitglieder dazu, daß sie Sitz im Senate haben, zu ernennen.

6. Sechs Senatoren sind es auf Lebenszeit. Der Präsident des Senats bleibt drei Jahre lang im Amte, kann aber wieder erwählt werden. Von den übrigen Senatoren tritt jährlich die Hälfte aus dem Senate, um den neugewählten Platz zu machen; das Alter bezeichnet die drei Mitglieder, welche zu Ende des ersten abgelaufenen Jahres ihre Stellen verlassen müssen; so daß die jüngsten an Alter zuerst austreten. Was die von dem Domcapitel und der Akademie angestellten vier Senatoren betrifft; so bleiben zwei davon lebenslang im Amte, die beiden andern werden alljährlich durch neue ersetzt.

7. Die Mitglieder der Weltgeistlichkeit und der Universität, desgleichen die Eigenthümer von Ländereien, Häusern oder sonst irgend einem dergleichen Besitzthume, wenn sie funfzig Gulden polnisch Grundsteuer bezahlen, die Inhaber von Fabriken und Manufacturen, die Großhändler und alle diejenigen, welche als Börsenmitglieder eingeschrieben

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_086.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)