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§. 79. Ein organisches Gesetz wird die Zusammensetzung und den Wirkungskreis der Commission des öffentlichen Unterrichts und der gerichtlichen Hierarchie festsetzen.

§. 80. Die Commissionen des Innern, des Kriegs und der Finanzen werden aus einem Minister und den Staatsräthen, Generaldirectoren, den Verfügungen der organischen Gesetze gemäß, zusammengesetzt seyn.

§. 81. Der Minister Staatssecretär legt dem Könige die Geschäfte vor, die ihm von dem Statthalter zugeschickt werden, und stellt dem Statthalter die Decrete des Königs zu. Die auswärtigen Verhältnisse, in so weit sie das Königreich Polen betreffen, sind ihm anvertraut.

§. 82. Die Minister, die ein Departement haben und die Glieder der Regierungscommission sind dem hohen Nationalhofe verantwortlich, und stehen unter seiner Gerichtsbarkeit für jede begangene Verletzung der Constitutionsurkunde der Gesetze und der Decrete des Königs.


Kap. 5. Von den Palatinalverwaltungen. §. 83. In jedem Palatinate wird eine Palatinalcommission Statt haben, bestehend aus einem Präsidenten und den Commissarien, welche beauftragt sind, die Befehle der Regierungscommission nach einer besondern Vorschrift zu vollziehen.

§. 84. In den Städten wird es Municipalobrigkeiten geben. Ein Schultheis wird in jeder Commune mit Vollziehung der Regierungsbefehle beauftragt seyn, und das letzte Glied der Staatsverwaltung bilden.

IV. Buch. Von der Nationalrepräsentation.

Kap. 1. Vom Landtage. §. 85. Die Nationalrepräsentation wird zusammengesetzt seyn nach der Vorschrift des §. 31.

§. 86. Die gesetzgebende Gewalt ruht in der Person des Königs und in den beiden Kammern des Landtages, nach Vorschrift desselben §. 31.

§. 87. Der ordentliche Landtag versammelt sich aller zwei Jahre zu Warschau zu der Zeit, welche der König in der Zusammenberufungsschrift festsetzen wird. Die

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_074.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)