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in 14 Jahre seines Alters zu M. Peter Vincentio gen Breßlau, und 1579 auf die Academie Wittenberg, allwo er geblieben, biß er 1585. wieder nach Franckfurt erfodert worden, worauf er im 23 Jahr seines Alters Nobiles zu informiren bekommen, und 1591. Gradum Magisterii erlanget, sub Decano D. Joachimo Garcaeo, Superint. Brandenburg. An. 1592. trat er in das H. Predigt-Amt, indem ihn ein recht Gottsfürchtiger von Adel, der vielen Alten Predigern und Gottes-Freunden grosse Wohlthaten erzeiget, wie Obadias zu Eliä Zeiten, die es für GOtt rühmen werden, Nahmens Henning von Reich, gen Rotz beruffen, von welchen Orte er nechst dem gen Droßig in Schlesien, durch einen von Kottwitz beruffen worden, biß er A. 1604. unter Bürgermeister Peter Kabses Regierung hieher nach Herwigsdorff beruffen worden. Die Gemeine muste ihn von Freystadt aus Schlesien mit 3. Wagen abholen, vor welchen ieden 3. Rosse gespannet wurden, aus den Mitteldorffe fuhren ihrer zween, nehmlich Hanß Hermann, und Matthes Kühne, aus den Ober-Dorffe Thomas Zimmermann, ieden Fuhrmann ward auf 6. Tagereisen Lohn gegeben 8 ß. 24 gl. Hierzu ward auf E. E. Raths Befehl gegeben von der Kirchen 10 Mr. das übrige ward von der Gemeine colligiret. Ein Gärtner gab 2 argl. die Hauß-Leute 3 kleine Groschen. Den 26 Febr. war der Donnerstag vor Faßnacht, kam er angezogen, und tauffte den 29 Febr. das erste Kind. Seinen Ehestand betreffend, so heurathete er Anfangs An. 1595. Fr. Ursula Kyhnen, Hrn. Bürgermeisters Anton Kyhnens (vielleicht zu Glogau) Tochter, und Hrn. Paul Kyhnens, Stadt-Richters in Zittau, Schwester, wie auch Matthäi Ritters, Hofe-Richters zu Guhr, hinterlassene Witwe, mit der er keine Kinder erzeuget, aber den Stief-Kindern viel Freundschafft erwiesen, und weil in Herwigsdorffer Kirchen-Buche steht: An. 1605. Jacobus Jacobi von der Freystadt M. Lindners Eydam eine Tochter Ursula lassen tauffen, so muß dieses von seinen Stief-Kindern verstanden werden. Sie starb 1609. den 6 Aug. allhier, und ward den 9 dito begraben. Hierauf schritte er in Nahmen GOttes zur andern Ehe, An. 1612. am