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in einem mit seiner Hand geschriebenen Briefe / Göttingen Gutding genennet habe / vnd zwart auff diese weise: à Northen ad montes Messiacos usque ad nostram civitatem Guthding. Franciscus Modius JCtus Brugensis in Pandectis triumphalibus, so Anno 1586. zu Franckfurt getruckt / tom. 2. lib. 1. fol. 1. beschreibet weitläufftig / daß nach dem lange Zeit vorhero / vmb das Jahr Christi 925. andere setzen das 932. oder 933. der Keyser Henricus I. dieses Nahmens Auceps genant / die Hunnen / welche vom grösten theils Teutschlands jährlichen Tribut gefordet / vnd auff deß Keysers Befehl geschehene Verweigerung / mit Hülffe der Tartarn / Rüssen / vnd andern / theils vorberührter Länder / nebst Thüringen / auch Sachsen-Land sich bemächtiget / dieselbe außgeraubet / vnd darin viel tausent Menschen ermordet / durch eine herrliche Victori erlegt / vnd diesem Lande Ruhe verschaffet / mit seinem gantzen Heer zurück gangen / biß auff Gotthungam sic dictam, quod Gotthos, Hunnosque ea expeditione subjecisset, daselbsten denen in grosser menge bey sich habenden Reichs-Fürsten / Graffen / Herren vnd Rittern Triumph- vnd Frewdenfest / herrliche Panquet vnd Ritterspiel angestellet / vnd wie das Turnierbuch meldet / allda den ersten Turnier gehalten / auch damals diese Gäste vmb so viel mehr zu contentiren / in dergleichen Nohtfall / wider die Feinde deß Römischen Reichs / vnd der Christenheit / williger vnd frewdiger zu machen / so dann zu Ritterlichen Tugenden vnd Vbung anzufrischen / vor der Zeit bey den Teutschen vngewohnliche Turniere vnd Ritterspiele / wie dieselbe hinkünfftig solten gehalten werden / mit gewissen Gesetzen gefasset / vnd so wol ausser dem Reich / als darin gesessene Potentaten / Fürsten / Graffen / Herren / vnd andere Rittermässige Personen / dazu beruffen vnd eingeladen.

Daher die Turnier in Teutschland erst ihren Anfang genommen / vnd folgends mit grossen Solennitäten / vnd vnter denselben der Neundte / in anno clccxix. als Henricus der Fünffte / Römischer Keyser gewesen / von Lothario, Hertzogen zu Sachsen / welcher hernacher zum Römischen Käyser erwöhlet / vmb die Statt in besser Auffnehmen zu bringen / zu Göttingen angestellet vnd gehalten / wie derselbe von Francisco Modio, in besagtem Buch fol. 43. 44. Item in der Cosmographia Munsteri, im Turnierbuch / im Buntingo, vnd andern weitläufftig beschrieben / vnd sonsten alte Nachricht verhanden seyn. Es sey aber vmb den Nahmen wie es wolle / muß dero Zeit Göttingen allbereit eine feine Statt / darinnen der Keyser so vielen ansehentlichen Fürsten / Graffen vnd Herren einen bequemen Hoff bestellen können / gewesen seyn / gestalt dann auch allbereit vor der Zeit / auff Verordnunge dieses Keysers / gleich wie vor allen Stätten im Land zu Sachsen befohlen / als Spangenberg im 121. Capitel meldet / die Vorstätte / das Weender vnd Geißmar Oldendorff an die Statt gebawet.

Daß auch Göttingen eine vhralte / vnd zur Zeit Henrici I. oder Aucupis, eine Statt gewesen / erscheinet dannenhero / daß fast von allen Stätten in gantz Saxonia, wie alt sie seyn / von wem / vnd wann sie gebawet / oder zu Stätten gemachet / gute Nachricht verhanden / allein von der Statt Göttingen Anfang vnd Vrsprung kan man bey keinem Scribenten rechten grund haben. Dresserus vnd Buntingus sagen loc. sup. cit. es sey ehemals eine Graffschafft gewesen; Sonst ist wol daran kein Zweiffel / daß so wol bey Regierung dieses Keysers Henrici Aucupis, als auch der folgenden Ottonis III. Henrici II. Lotharii, Ottonis IV. als denen diese Statt der Zeit eigenthümblich zugestanden / vnd wie deßwegen gute Nachrichtung vnd indicia verhanden / theils derselben auff dem Schloß / so vnfern davon gelegen / vnd Burg Grona genant / (daß dieses das Grona / dessen Cranzius in Saxonia sua lib. 2. cap. 1. gedencket / wird durch verhandenes manuscriptum eines weyland Liebhabers der Antiquität dargethan) residiret / Ja Keyser Lotharius in der Statt ein Schloß gehabt / vnd Hoff gehalten / zu solcher Zeit dieselbe zu mercklichem Auffnehmen kommen /

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Matthäus Merian: Topographia Braunschweig Lüneburg. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1654/1658, Seite 93. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Braunschweig_L%C3%BCneburg_(Merian)_137.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)