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Krieg / unter dem Käiser Matthia florirt hat. Wie es aber jetzt damit bewandt / das ist uns unwissend. Zwar Carolus Carafa, in Germania sacra restaurata schreibet / daß vom Käiser Ferdinando II. den 17. Octobr. Anno 1625. den Patribus Jesuitis, ein Collegium in dem Fürstenthum Schlesien auffzurichten / die Schönaichische Straf allergnädigst seye überlassen worden; dergestalt / wann sie nicht möchte vollzogen werden / daß die Calvinische / von denen von Schönaich gestiffte Schulen / ihnen müsten übergeben werden. Siehe unten Glogau. Boleslaus III. in Polen / Distortus, oder mit dem schlimmen Munde / zugenant / hatte Krieg mit Käiser Heinrich dem Fünfften / welcher Käiser für dieses Beuthen geruckt / darinnen zur selbigen Zeit ein vestes Schloß war / und hatten die Stadt die Polen besetzt / und sich tapffer darauß gewehrt / daß der Käiser mit Schaden wieder abziehen muste. In dem Polnischen Krieg / den Käiser Friederich der Erste / führete / verhergeten die Polen Schlesien über der Oder selbsten / mit Feuer und Brand / damit es den Käiserlichen an Proviant und Fütterung mangelte; darüber dann auch dieses Beuthen / neben andern feinen Städten mehr / zu Grund gienge. Und wurde darauff von den Einwohnern die Stadt Beuthen weiter hinunter gegen Abend / am Ufer der Oder wieder auffgebauet. Und hat mit der Zeit auß dem obbesagten vesten Schloß / so auff einem hohen Berg / hart an der Oder / und fast ein halbe Meil / von dem jetzigen Beuthen / gelegen gewesen / der Herr desselbigen Orts / nemlich Wolffgang von Glaubitz / einen Weinberg gebauet. Anno 1475. ist die Stadt Beuthen biß auff die Kirche außgebronnen. In dem jetzigen Krieg / haben die Schwedischen unter ihrem General-Majorn / dem Stalhansen / dieses Beuthen wol verschantzt / und es eine ziemliche Zeit innen gehabt / biß sie / bey starckem Anzug der Käiserlichen / die Stadt Anno 1641. verliessen / und sich in die Schantz auff der Insul darbey legten / allda sie aber also mit dem Geschütz gegrüsset wurden / daß sie sich nach Crossen begeben musten / und also Beuthen / und Carlat / oder Carolath (so gegen über liget / und auch Schönaichisch / und ein vornehmes bevestigtes Schloß / sonder Zweiffel / zu dieser besondern freyen Herrschafft Beuthen gehörig ist) von den Käiserlichen erobert wurden; welche Oerter aber bald darauff im Jahr 1642. der Schwedische General Feld-Marschall Torstensohn / wieder in seine Gewalt gebracht hat.

Das ander Beuthen ligt im Hertzogthum Oppeln / 16. Meilen von der Neisse / und nächst an der Polnischen Gräntze / die bey dem kleinen Wässerlein / oder Flüßlein / Brendnitz ist / zwischen welchem / und diesem noch Schlesischen Städtlein Beutten / gegen Benschin über gelegen / ein Holtz sich befindet. Cromerus lib. 12. fol. 317. schreibet / daß es zu Bythom Metall-Gruben von Bley mit Silber vermengt / gehabt habe / welches aber verschwunden / als die Burger / mit offentlichem Rath / zween Priester / als den Stadt Pfarrer Petrum, und den Prediger Nicolaum, jämmerlich umgebracht hätten / so ums Jahr 1364. oder 65. geschehen. Sagt aber nicht / welches / Bythom / oder Beuthen / es seye. Dann beyde von den Alten Bythomia, und dieses letzte noch in der Polnischen Land-Tafel Bytom genant wird. Es ist dieses Beuthen vorhin zum Hertzogthum Jägerndorff gerechnet; aber Anno 1617. den 16. Aprilis, durch eine ordentliche Sententz / für dem Schlesien Ober-Recht / Herrn Johann Görgen / Marggrafen zu Brandeburg / und Hertzogen zu Jägerndorff / ab- und dem Fürstenthum Oppeln zugesprochen worden. Anno 1627. ward dieses Städtlein von den Sächsisch-Weymarischen erobert.


Bielitz / Bylitz.

An der Bila / ein Städtlein im Teschnischen Fürstenthum / welches zu bevestigen / die Herren Fürsten und Stände in Schlesien / Anno 1578. zu Breßlau / geschlossen haben.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1650, Seite 206. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bohemiae_Moraviae_et_Silesiae_(Merian)_206.jpg&oldid=- (Version vom 11.5.2019)